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Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

13. Nachhaltigkeitsziel: Maßnahmen zum Klimaschutz

Nachhaltige Ansätze, Energiesparmaßnahmen für Bundeskultureinrichtungen, Initiativen und Entwicklungen in der Film- und Medienindustrie (Green Film Producing), bei Kulturveranstaltungen (Green Events) und in Museen (Ökozertifizierung von Museen) sind Möglichkeiten, im Kunst- und Kulturbereich zum Klimaschutz beizutragen.

"Green Filming" in der Bundesfilmförderung

Kunst und Kultur können maßgeblich zum Klimaschutz beitragen. Vor allem im Bereich der Filmproduktion besteht Potenzial zu relevanten CO2-Einsparungen. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) setzt daher über sein Förder-Portfolio Anreize für einen ressourcenbewussten Umgang und implementierte "Green Filming" als neuen Qualitätsstandard.

Seit 2021 fördern das Österreichische Filminstitut und das BMKÖS die Herstellung von Filmen auf Basis der Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens "Green Producing in Film und Fernsehen".

Ökologisch nachhaltige Maßnahmen

Die ökologisch nachhaltigen Maßnahmen umfassen die Bereiche Kommunikation, Mobilität, Unterkunft und Catering sowie Energie, Technik und Art Departments, aber auch Abfall und Recycling. Dabei verpflichtend ist die Heranziehung einer:eines Green Film Consultant, die Verwendung eines CO2 -Rechners und die Vorlage eines Abschlussberichts.

Eine Zertifizierung ist möglich, jedoch nicht verpflichtend vorgesehen.

Um "Green Filming" möglichst rasch in der Produktionskultur zu verankern und das nötige Know-how zu vermitteln, werden Weiterbildungsmaßnahmen zum Green Film Consultant gezielt gefördert. Etwaige Mehrkosten für die Berücksichtigung der neuen Qualitätsstandards sind grundsätzlich förderfähig.

Ökologisch nachhaltiger Kinobetrieb

Bemühungen um ein Nachhaltigkeitskonzept im Kinobetrieb sind häufig eine aufwändige Angelegenheit, dennoch sind vielen Kinobetrieben besserer Klimaschutz und verstärkte Ressourcenschonung ein großes Anliegen. 2021 wurde erstmals der Österreichische Kinopreis vergeben, der unter der Kategorie "ökologisch nachhaltiger Kinobetrieb" heimische Kinos für seine Nachhaltigkeitsverdienste auszeichnet.

Green Museums

Mit den Dachorganisationen des Museumswesens in Österreich, ICOM-Österreich und Museumsbund Österreich wurde ein "Museumsgütesiegel" geschaffen, das einen Qualitätsstandard bietet. Zusätzlich können Museen eine Umwelt-Zertifizierung anstreben, die auf den Richtlinien für Green Meetings und Events sowie für Tourismus und Freizeitwirtschaft oder als Bildungseinrichtung beruht.

Zu den museumsspezifischen Umweltkriterien zählen etwa die Minimierung des Chemikalieneinsatzes bei Konservierungs- oder Restaurierungsarbeiten, der nachhaltige Umgang mit den Ausstellungsobjekten bei Transport und Lagerung, die Materialienwahl beim Ausstellungsbau und die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele im Rahmen der Vermittlungsarbeit.

Alle Bundesmuseen und die Nationalbibliothek sind bereits Träger des Österreichischen Umweltzeichens.

Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe"

Das Förderprogramm Klimafitte Kulturbetriebe bietet Anreize für ökologische Investitionen im Kulturbereich. Zum Beispiel Energieträger, Heizungs- und Beleuchtungsoptimierung, Dach- und Fassadenbegrünung (15 Millionen Euro). Alle Informationen zum Förderprogramm der Ausschreibung bietet die Website https://kulturklimafit.at.

Energiesparmaßnahmen für Bundeskultureinrichtungen: 13 Punkte Maßnahmenkatalog

Das BMKÖS hat gemeinsam mit der Bundestheater-Holding, den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek sowie dem Museumsquartier einen 13 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Unter anderem wurde festgelegt, dass die Räumlichkeiten der Theater und Museen im Sommer nur bis 27 Grad gekühlt werden. Ausnahmen gibt es dort, wo aufgrund konservatorischer Notwendigkeiten oder Verpflichtungen in Leihverträgen andere Temperaturen notwendig sind.

Der Maßnahmenplan legt außerdem fest, dass die Betriebsdauer der Außenbeleuchtung der Häuser reduziert wird (Abschaltung ab 22 Uhr oder 30 Minuten nach Vorstellungsende) und dass Innenräume generell nur noch dann beleuchtet werden, wenn sie auch genutzt werden.

Weitere Punkte umfassen beispielsweise eine Überprüfung sämtlicher Fensterabdichtungen, interne Sensibilisierungsmaßnahmen, aber auch die Intensivierung von mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien und – wo noch nicht vorhanden – die Erstellung von CO2-Bilanzen sowie die Einführung des Umweltzeichens.