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Energiesparmaßnahmen für Bundeskultureinrichtungen festgelegt

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat gemeinsam mit der Bundestheater-Holding, den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek sowie dem Museumsquartier einen 13 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet, der in den kommenden Monaten beträchtliche Einsparungen im Energieverbrauch der Bundeskultureinrichtungen bewirken soll.

Unter anderem wird festgelegt, dass die Räumlichkeiten der Theater und Museen im kommenden Winter nur bis 19 Grad beheizt werden und im darauffolgenden Sommer nur bis 27 Grad gekühlt werden. Ausnahmen gibt es dort, wo aufgrund konservatorischer Notwendigkeiten oder Verpflichtungen in Leihverträgen andere Temperaturen notwendig sind.

Der Maßnahmenplan legt außerdem fest, dass die Betriebsdauer der Außenbeleuchtung der Häuser reduziert wird (Abschaltung ab 22 Uhr oder 30 Minuten nach Vorstellungsende) und dass Innenräume generell nur noch dann beleuchtet werden, wenn sie auch genutzt werden.

Weitere Punkte umfassen beispielsweise eine Überprüfung sämtlicher Fensterabdichtungen, interne Sensibilisierungsmaßnahmen, aber auch die Intensivierung von mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien und – wo noch nicht vorhanden – die Erstellung von CO2-Bilanzen sowie die Einführung von Umweltzeichen.

13 Punkte Maßnahmenkatalog

Die 13 Punkte des Maßnahmenkatalogs wurden von der von Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer einberufenen Monitoringgruppe erarbeitet, die seit Anfang September die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiesektor und ihre Auswirkungen auf die Bundeskultureinrichtungen beobachtet.

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: "Ich danke den Bundeskultureinrichtungen für ihre Bereitschaft, mit diesem Maßnahmenplan als leuchtendes Beispiel für die gesamte Gesellschaft voranzugehen.
Wir können und müssen alle einen Beitrag leisten, um die Auswirkungen der Energiekrise möglichst zu minimieren. Unsere Kultureinrichtungen sind Aushängeschilder der Republik, sowohl in Bezug auf die Kunst als auch was ihre gesellschaftliche Wirkkraft angeht. Ich freue mich, dass die Häuser dieser Verantwortung nachkommen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Richtige tun."

Die Energiesparmaßnahmen der Bundeskultureinrichtungen im Überblick

  1. Raumtemperaturreduktion auf 19°C während der Heizsaison (Winter)
    Regelung der durchschnittlichen Raumtemperatur durch Reduktion der Vorlauftemperatur.
    Ausnahme: Konservatorische Auflagen für Depots und Ausstellungsräume oder Verpflichtungen aus Leihverträgen machen eine höhere Temperatur notwendig.
  2. Raumtemperaturerhöhung auf 27°C während der Kühlsaison (Sommer)
    Innenraum-Maximaltemperaturen werden in klimatisierten Bereichen angehoben.
    Ausnahme: Konservatorische Auflagen für Depots und Ausstellungsräume oder Verpflichtungen aus Leihverträgen machen eine niedrigere Temperatur notwendig.
  3. Verkürzte Betriebsdauer der Außenbeleuchtung
    Abschaltung der Außenbeleuchtung bis 30 min nach Betriebsschluss (insb. Vorstellungs- oder Veranstaltungsende) bzw. ab 22 Uhr.
  4. Effizienzsteigerung der Beleuchtung
    1. großflächige Umstellung auf LED
    2. Bewegungsmelder
    3. Licht auf erforderliche Leuchtstärke
    4. Verkürzung der Beleuchtungsdauer bei Zeitschaltungen
  5. Innenbeleuchtung nur bei Nutzung der Räumlichkeiten
    Keine Beleuchtung zu Repräsentationszwecken.
  6. Reduktion des Betriebs von Lüftungsanlagen auf das absolut notwendige Ausmaß
    Unter Berücksichtigung aller Anforderungen an die Luftqualität, insbesondere im Bereich der Covid-Prävention.
  7. Thermographie der Gebäude, um Kältebrücken zu identifizieren
  8. Fensterabdichtung prüfen und verbessern
  9. Abschaltung von Untertisch-Warmwasserspeichern bzw. Durchlauferhitzern in Sanitäranlagen
    Abschaltung in Bereichen ohne Publikumsverkehr.
  10. Ausbau erneuerbarer Energiequellen
    1. Evaluierung weiterer potenzieller Standorte für Photovoltaik-Anlagen
    2. Forcierung des Umstiegs auf eine regionale und erneuerbaren Energieversorgung
    3. Ölheizungen substituieren
    4. Geothermie als Wärmequelle prüfen
  11. Sensibilisierungsmaßnahmen
    1. Bestellung von Energiebeauftragten
    2. Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen
    3. Kommunikation der Maßnahmen
  12. Erstellung von CO2 Bilanzen
    Zur Ermittlung des energetischen Fußabdrucks wird jeder Betrieb eine CO2-Bilanz erstellen und Optimierungspotentiale benennen.
  13. Einführung des Umweltzeichens

(4.10.2022)