Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Whistleblower-Stelle für Rechtsverletzungen

Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (BGBl I 2023/6) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt. Für die Beschäftigten des privaten und des öffentlichen Sektors sind entsprechende Meldestellen vorgesehen, um Missstände und Rechtsverletzungen sicher und auf Wunsch auch anonym melden zu können.

Für den überwiegenden Teil der Dienststellen der Bundesverwaltung fungiert die Bundesdisziplinarbehörde als Meldestelle.
Für die Ressortbereiche des Inneren, der Justiz und der Landesverteidigung sowie für die Verwaltungsbereiche Präsidentschaftskanzlei, Parlamentsdirektion, Rechnungshof, Volksanwaltschaft und der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind demgegenüber eigene „interne Stellen“ eingerichtet.