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LEADER Transnational Kultur

"LEADER Transnational Kultur" ist eine gemeinsame Förderinitiative des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027. Die Initiative unterstützt positive Transformationsprozesse in ländlichen Regionen, die mit Mitteln von Kunst, Kultur und Kreativität umgesetzt werden.

Ziele

  • Entwicklung von transnationalen kulturellen Vorzeigeprojekten im ländlichen Raum
  • Positionierung Österreichs als Platz kreativer Innovationen und transnationaler künstlerischer Auseinandersetzung
  • Verstärkte Einbindung der österreichischen Kunst- und Kulturakteure, einschließlich des immateriellen Kulturebes, in die Prozesse der ländlichen Entwicklung und in transnationale Kooperation
  • Internationaler Know-How-Transfer im Bereich "Kultur als Transformationskraft"

Inhaltliche Schwerpunkte

Phänomene wie Klimawandel, Migration und Digitalisierung prägen den gesellschaftlichen Wandel und erfordern neue Antworten und Lösungen. Kunst und Kultur haben das Potenzial, mit ihren kreativen Mitteln diesen Wandel zu hinterfragen, zu begleiten und zu formen. Sie sind wichtige Motoren für soziale Innovation und nachhaltige Entwicklung, denn sie ermöglichen neue Formen der Zusammenarbeit und können die Lebenssituation der Menschen verbessern. Daher sind die Schwerpunkte des Förderprogramms "LEADER Transnational Kultur" :

  • Transformation von Berufsfeldern und damit verbundene interkulturelle und kreative Herausforderungen
  • Soziale Innovation und die Gestaltung von Partizipation mit kreativen und künstlerischen Mitteln
  • Kulturelle und künstlerische Hinterfragung von Stereotypen und Beiträge zu einem neuen Bild vom Land
  • Auseinandersetzung mit dem Kulturerbe, Kapazitätenaufbau und kreative Weitergabe von immateriellem Kulturerbe

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Die Initiative fokussiert auf hohe kulturelle und künstlerische Qualität, die direkte Einbindung von lokalen Kulturakteurinnen und transnationale Kooperation.

In Österreich können unter anderem folgende kulturelle Aktivitäten stattfinden:

  • Veranstaltungen
  • Netzwerkaufbau und -entwicklung
  • Kulturstrategien, -konzepte und -studien
  • Kunst- und Kulturvermittlung

Mit den ausländischen Partner:innen können unter anderem folgende Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden:

  • Kooperative Projektentwicklung und -umsetzung
  • Überregionale Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Transfer von Good Practice sowie Study Visits

Förderfähige Kosten und Höhe des Zuschusses

Förderfähig sind die Kosten der österreichischen Projektträger:innen für ihren Personal- und Sachaufwand. Die ausländischen Partner:innen kümmern sich selbst um ihre Finanzierung.

Der Zuschuss setzt sich aus Mitteln des österreichischen GAP-Strategieplans für LEADER und des BMKÖS zusammen. Seine Höhe kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen und setzt sich aus zwei Teilbeiträgen zusammen:

  • Die LEADER-Regionen gewähren im Rahmen der Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategie einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die exakten Fördersätze sind in den "Lokalen Entwicklungsstrategien" der LEADER-Regionen bzw. auf ihren Webseiten veröffentlicht.
  • Das BMKÖS gewährt ein nationales Top Up von 20 % der förderfähigen Kosten (maximal 32.000 Euro).

Auswahlkriterien

Die Projektauswahlkriterien der LEADER-Regionen sind auf ihren Webseiten veröffentlicht. Bei der Beurteilung des BMKÖS zur Gewährung des Top Up kommen zusätzlich folgende kulturspezifischen Kriterien zur Anwendung:

  1. Aktive Einbindung von lokalen Kulturakteur:innen
  2. Beitrag zu den inhaltlichen Schwerpunkten
  3. Kulturelle Qualität des geplanten Arbeitsprogramms
  4. Kulturvermittlung und kulturelle Teilhabe

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Österreichische LEADER-Regionen und ihre Kultureinrichtungen entwickeln gemeinsame Kooperations- und Umsetzungsprojekte mit mindestens einer Projektpartnereinrichtung im Ausland (z.B. LEADER-Region oder Kultureinrichtungen, in der EU und/oder Drittstaaten weltweit).

  1. Nehmen Sie Kontakt zu der LEADER-Region in Österreich auf, in welcher Sie das Projekt umsetzen möchten. Diese informiert Sie über die lokalen Zugangsvoraussetzungen zur Förderung, wie insbesondere die Einreichungsfristen, die Förderhöhe und die Auswahlkriterien.

    Eine Übersicht über aktuelle Fördermaßnahmen (Aufrufe) finden Sie auf der Website von Agrarmarkt Austria unter Förderungen und Fristen; filtern Sie bei Maßnahmen nach „77-05-BML-Umsetzung LEADER“, um alle LEADER-Aufrufe österreichweit zu erhalten.
  2. Der Antrag wird im Rahmen des passenden Aufrufs elektronisch über AMA - Das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria eingereicht.
  3. Die LEADER-Region trifft eine Auswahl und leitet die positiv beschlossenen Anträge zur Bewilligung an die Agrarmarkt Austria weiter.
  4. Parallel dazu werden positiv beschlossene Anträge dem BMKÖS zur Beurteilung übermittelt. Falls die Anträge die kulturspezifischen Kriterien des BMKÖS erfüllen, kann auch das Top-Up des BMKÖS ausbezahlt werden.

Beachten Sie: Alle LEADER Transnational Projekte brauchen einen positiven Beschluss durch die LEADER-Region und die Bewilligung der Agrarmarkt Austria, um gefördert zu werden. Soll das Projekt zusätzlich auch das Top-Up des BMKÖS erhalten, sind die kulturspezifischen Förderkriterien des BMKÖS zu erfüllen.

Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt über die DFP (Digitale Förderplattform) der Agrarmarkt Austria – erreichbar über eAMA. Der Einstieg in die digitale Förderplattform ist ausschließlich mittels ID-Austria des/der vertretungsbefugten Personen des Antragstellers möglich: eAMA - Das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria
  • Sofern Sie noch keine Kundin bzw. kein Kunde bei der Agrarmarkt Austria sind, also nicht bereits über eine Betriebs- oder Klient:innennummer verfügen, ist außerdem eine Registrierung erforderlich. Die Online-Erstregistrierung  („Neukundenregistrierung“) ist über die Schaltfläche „Weiter zur Anmeldung“ unter folgendem Link möglich: eAMA - Das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria
  • Weiterführende Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website Agrarmarkt Austria: Kundendaten bzw. auf den jeweiligen Unterseiten.

Publizitätsvorschriften

Weitere Informationen

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/10 – Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag.a Meena Lang
Telefon: + 43 1 71 606 – 85 11 14
E-Mail: meena.lang@bmkoes.gv.at

(30.11.2023)