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Unterstützungen für aus der Ukraine vertriebene Leistungs- und Spitzensportler:innen durch die Bundes-Sportfachverbände

Viele österreichische Fachverbände haben nach Kriegsbeginn in der Ukraine Hilfsmaßnahmen für vertriebene Leistungs- und Spitzensportler:innen angeboten. Das BMKÖS begrüßt diese Bemühungen und unterstützt die Bundes-Sportfachverbände durch ein eigenes Förderprogramm. Dieses Förderprogramm wird über die Bundes-Sport GmbH abgewickelt.

Grundsätzlich förderbar sind:

  • Kosten für Trainingsstätten
  • Kosten für die Teilnahme an Trainingslagern
  • Spezielles Betreuungspersonal wie Dolmetscher:innen oder Psycholog:innen
  • Zusätzlich benötigte Trainer:innen
  • Sportbekleidung
  • notwendige Unterkunftskosten, die über die Grundversorgung hinausgehen
  • Anreise zu Wettkämpfen, wenn eine öffentliche Anreise nicht möglich oder unzumutbar ist

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kosten von der BSG als notwendig und förderbar anerkannt werden und nicht anderweitig abgedeckt werden konnten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Antragsberechtigte können ihren Bedarf an Förderungen bei der Bundes-Sport GmbH über das Online Fördermanagementsystem zu folgenden Terminen einbringen:

Phase Förderzeitraum Antragsphase
1 24. Februar 2022 – 31. August 2022 15. April 2022 – 31. Mai 2022
2 24. Februar 2022 – 31. Dezember 2022  1. Oktober 2022 – 31. Oktober 2022
3 1. November 2022– 30. Juni 2023 1. April 2023 – 30. April 2023
4 1. Mai 2023 – 31. Dezember 2023 1. Oktober 2023 – 31. Oktober 2023
5 1. November 2023 – 31. August 2024 1. Juni 2024 – 30. Juni 2024

Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Informationsschreiben