Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Staatliche Auszeichnungen

Sichtbare Auszeichnungen der Republik Österreich werden vom Bundespräsidenten an Personen verliehen, die "für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht und ausgezeichnete Dienste geleistet haben".

Dies betrifft Verdienste und Leistungen von gesamtösterreichischer oder internationaler Bedeutung von

  • Sportler:innen (Medaillengewinner:innen bei Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen und Paralympics sowie Weltcup-Gesamtsieger:innen)
  • Sportfunktionärinnen und -funktionäre (herausragende Leistungen auf organisatorischem oder fachlichem Gebiet im Bereich des Sports)

Die Ehrenzeichen werden in verschiedenen Ordensstufen verliehen – von der Goldenen Medaille bis hin zum Großen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

Die Verleihung einer Auszeichnung wird in der Regel durch den Dach- oder Fachverband, dem die Sportlerin/der Sportler oder die Funktionärin/der Funktionär angehören, angeregt. Die zuständige Fachabteilung im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport prüft diese und setzt, im Falle eines positiven Ergebnisses alle weiteren Schritte zur Verleihung eines Ehrenzeichens der Republik Österreich.

Folgendes Formular wird benötigt, um eine staatliche Auszeichnung anzuregen: