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Sportinfrastruktur und Sportstätten

Was für Angestellte das Büro oder für Lehrende die Schule ist, ist für die meisten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine Wettkampf- bzw. Trainingsstätte. 

Nur mithilfe dieser Wirkungsorte und den dort vorhandenen Anlagen können die Athletinnen und Athleten ihren Zielen, schneller, höher oder weiter zu kommen, nacheifern. Aber auch wenn das „Runde ins Eckige muss“, muss vorerst mal ein Tor stehen. 

Ohne Sport-Infrastruktur ist die Ausübung von Leistungs- und Spitzensport von Anfang an nicht möglich!

Deshalb kann der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, auf Grundlage des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 solche Vorhaben fördern, die die Errichtung, Erneuerung, Erweiterung, Modernisierung oder Sanierung von Sportinfrastruktur und von Sportstätten zum Gegenstand haben („Sportinfrastrukturvorhaben“). 

Die Zielsetzungen des Regierungsprogrammes werden dabei besonders berücksichtigt. 

Eine wesentliche Bedingung für die Förderwürdigkeit der Sportinfrastrukturvorhaben ist insbesondere, dass diese Bundesrelevanz, also gesamtösterreichische und nicht bloß
(über-)regionale Bedeutung, aufweisen. 

Zudem wird ein Sportinfrastrukturvorhaben nur dann gefördert, wenn es den Richtlinien der international anerkannten Sportfachverbände entspricht. 

Ob das betreffende Sportinfrastrukturvorhaben die fachlichen Voraussetzungen (unter anderem für die Durchführung nationaler und internationaler Wettkämpfe) erfüllt, wird im Zuge der Prüfung der vorzulegenden Unterlagen durch das ÖISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) mit einem Gutachten festgestellt.