Fördermöglichkeiten Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Kunst und Kultur
Achtung
Seit 1. Mai 2024 sind alle Förderanträge in der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS auf die Online-Einreichung umgestellt: Information Online-Anträge
Förderungen im Bereich Kunst und Kultur
EU-Förderprogramme
Sonderförderungen
Hilfe für ukrainische Künstler:innen
Fair-Pay
Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur kann im Jahr 2024 um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene" angesucht werden.
Anspruch auf Förderungen
Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.
Die Förderungswerber:innen werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.
Für Förderungen im Bereich Kunst sind antragsberechtigt:
- Einzelpersonen
- Gruppen von Kunstschaffenden
- Kunstinstitutionen
Gefördert werden registrierte Museen, öffentliche Büchereien sowie Bundesverbände (Dachverbände) und innovative Projekte der Volkskultur. - Firmen
Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.
Für Kunst- und Kulturförderungen der Bundesländer und des Bundes gelten österreichweite Voraussetzungen für Mehrjahresverträge:
- Bereits erhaltene Jahresförderungen der jeweiligen Gebietskörperschaft im letzten Jahr
- Professionelle, fachlich geeignete Geschäftsführung
- Weitgehende Programm- und Kalkulationssicherheit für den beantragten Zeitraum
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Regelmäßige Berichtspflicht über das erfolgte Förderungsjahr
Unabhängig davon werden von jeder Gebietskörperschaft jeweils weitere formale Vorgaben und inhaltliche Bewertungskriterien festgelegt.