Einzelvorhaben - Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst
Einreichung von Förderungsanträgen
Einreichfristen:
28./29. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November
Projekte dürfen frühestens 2 Monate nach Einreichfrist beginnen
Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ab sofort ausschließlich über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular einzubringen. Der Online-Förderantrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Benennung und Gliederung der Anhänge
Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag (mit den Unterschriften des Antragstellers bzw. der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug) mit folgender Benennung und in folgender Gliederung in 4 separaten Anhängen beizulegen. Siehe auch Punkt "Erforderliche Einreichunterlagen":
- "Projekt":
Kurzbeschreibung und Kurzkonzept (was, wann, wo, wer, wie …) - "Kalkulation" (bei Vereinen):
Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB) - "Dokumentation":
eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit - "Angaben":
- Entweder Angaben zur Person:
- Lebenslauf,
- Förderungen der letzten 5 Jahre
- Meldezettel
- oder Angaben zum Verein:
- Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"
- Entweder Angaben zur Person:
Ziel und Zweck:
Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen und Projekte im In- und Ausland und Förderung von Publikationen
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Medienkunst
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
- genau ausgefüllter und unterzeichneter Online-Förderantrag
- nachfolgende Unterlagen:
- Projekt
- detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung in Deutsch auf einer A4-Seite)
- Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
- bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation …
- Kalkulation
- detaillierte Kostenkalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote)
- Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
- Dokumentation
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
- Angaben zur Person
- Lebenslauf
- Kopie des Auszugs aus dem Melderegister (Meldezettel)
- Angaben zum Verein
- Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"
- Projekt
Kriterien und Bedingungen:
Einreichung durch Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen); Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich.
- Eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in/von kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
- Vorhaben von Personen, die immatrikuliert sind, werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden.
- Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten
- reine Produktionskosten ohne konkreten Verwertungsplan können nicht zur Förderung empfohlen werden
Formale Kriterien:
- Unvollständige Einreichungen können nicht bearbeitet werden
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit, insbesondere Mifinanzierung durch Bundesländer
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
- Projekte dürfen frühestens 2 Monate nach Einreichfrist beginnen. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Sparte:
bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst