Europäisches Kulturerbe-Siegel
Die Europäische Union zeichnet seit dem Jahr 2014 Stätten aus, die eine starke Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Gedenkstätten, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe.
Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte in den Fokus, wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.
Im April 2024 wurde das Siegel sieben weitere Stätten verliehen, damit sind 67 Stätten EU-weit ausgezeichnet. Zu den jüngsten Zugängen zählen die Zisterziensischen Kulturlandschaften, an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist. Weitere Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels in Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016) und die Werkbundsiedlungen (2020).
Auswahlrunde 2024/25: Bewerbung jetzt möglich
Kulturerbe-Stätten in Österreich sind ab sofort herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgende Kategorien verliehen:
- einzelne Stätte
- nationale, thematische Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben - länderübergreifende Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt
Der Auswahlprozess ist zweistufig; nach der nationalen Vorauswahl entscheidet eine EU-Jury über die Vergabe des Siegels.
Nationale Vorauswahl:
- Interessierte Bewerberstätte reichen ein Kurzkonzept ihrer Bewerbung ein. Einreichfrist für das Kurzkonzept ist der 1. September 2024.
- Die eingereichten Konzepte werden von unabhängigen Expert:innen begutachtet. Ausgewählte Stätten werden eingeladen, ihre Konzepte zu einer kompletten Bewerbung auf Basis des von der Europäischen Kommission vorgegebenen Antragsformulars auszuarbeiten (Frist 31.12.2024).
- Die kompletten Bewerbungen werden wieder von der unabhängigen Expert:innenjury beurteilt. Ihre Empfehlungen werden dem:der politischen Entscheidungsträger:in zur Entscheidung vorgelegt. Die Nominierung von max. zwei Stätten gegenüber der Europäischen Kommission erfolgt zum 1. März 2025.
Europäische Auswahl:
- Alle nationalen Nominierungen werden durch eine EU-Jury bewertet. Die Entscheidung der EU-Jury, bei der max. eine Stätte pro Mitgliedstaat zur Auszeichnung empfohlen werden kann, soll Ende 2025 bekannt gegeben werden.
- Die Verleihungszeremonie in Brüssel findet im Frühjahr 2026 statt.
Unterlagen und Formulare:
- Setzen Sie sich mit den Guidelines for Member States auseinander.
- Bewerbungsformular (Kurzkonzept) (PDF, 233 KB)
Einreichung:
- Bewerbungsfrist für das Kurzkonzept ist der 1. September 2024.
- Das ausgefüllte Bewerbungsformular ist der Abteilung IV/A/10 an international-kultur@bmkoes.gv.at zu übermitteln.
Auswahlkriterien
Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.
Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU (PDF 467 KB) geregelt und näher erläutert in den "Leitlinien für Bewerberstätten": European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB).
Tipp:
Die früheren Berichte der EU-Jury werden zur Lektüre empfohlen, da sie viele Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung erhalten. Zum Nachlesen auf der EU-Webseite "Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel" unter "Berichte".
Europäische Dimension der Stätte:
- Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder für den Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
- Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität
Durchführung eines Projekts:
- Aktivitäten für ein europäisches Publikum
- Fokus auf junge Menschen
Verwaltung der Stätte:
- solides Management und Strukturen
- gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
- Kommunikations- und Tourismusstrategie
- Vernetzung mit anderen Stätten
Zum Thema
Links:
- Ausgezeichnete Stätten 2024
- Website der Europäischen Kommission: Europäisches Kulturerbe-Siegel
- Landkarte ausgezeichneter Europäischer Kulturerbstätten
Beschlüsse und Leitlinien:
- EU-Beschluss zum Europäischen Kulturerbe-Siegel 1194/2011/EU (PDF 467 KB)
- European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB)
Leitlinien für Bewerberstätten - European Heritage Label - Panel Report - Selection
Webseite mit u.a. "Reports" der EU-Jury vergangener Jahre
Nationale Koordinierungsstelle im BMKÖS
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/10 - Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag.a Meena Lang
E-Mail: meena.lang@bmkoes.gv.at
Tel: +43 1 71 606 851114
(07.06.2024)