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Gewaltkonvention

Das Sportministerium ist neben dem BM.I im Standing Comittee des Europarates zur Umsetzung der Konvention gegen Gewalt im Sport vertreten. Neben den kontinuierlichen Treffen, findet halbjährlich ein Meeting der Arbeitsgruppe statt, wo eine Präsentation des derzeitigen Standes in den Mitgliedsstaaten und eine europäischen Zusammenschau erfolgt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden aktuelle Anlassfälle diskutiert und ein Überblick über die Evaluierung gesetzter Maßnahmen gegeben.

Die Gewaltkonvention des Europarates (Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen) von 1985 hatte die Verbesserung der baulichen Infrastruktur und der Sicherheit in den Stadien im Fokus. Diese Anforderungen gelten auch heute noch, jedoch hat sich in der Gegenwart der Bedarf eines Updates ergeben. Auch der Servicecharakter für die Fans und eine effiziente und partnerschaftliche Kooperation zwischen Polizei, Ordnern und Fans nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Diesen modernen Erfordernissen wurde durch eine Revision der Konvention Rechnung getragen. Österreich unterzeichnete diese Konvention im Jahre 2017.Die wesentlichen zukünftig national zu berücksichtigenden Gesetzesmaterien sind dabei im Bereich der Inneren Sicherheit angesiedelt, u.a. das Sicherheitspolizeigesetz und Pyrotechnikgesetz, daher ist auch das BM.I. operativ federführend.