Reisekostenzuschuss für österreichische Komponistinnen/Komponisten, deren Werke im Ausland zur Aufführung gelangen
Ziel und Zweck:
Förderung von Reisekosten für Komponistinnen/Komponisten im Ausland
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Musikbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen:
- Kopie des Meldezettels
- Künstlerischer Lebenslauf
- Detaillierte Angaben zum Programm
- Reiseplan
- Absichtserklärung der/des Veranstaltenden
- Ausgeglichene detaillierte Kalkulation
- Tonbeispiele, DVD, Link zu im Internet veröffentlichten Materialien
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich
- Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung
- Kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
- Qualifikation der Ausführenden
- Stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
- Qualität der Interpretation und des Repertoires
- Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
- Wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation erkennbarer Förderungsbedarf
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten