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Projektkostenzuschuss für Theater und freie Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance

Ziel und Zweck:

Förderung von Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance mit (Wohn-)Sitz in Österreich

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Beirat für darstellende Kunst

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.

Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Meldezettel
  • detaillierte Projektbeschreibung (Inhalt und Anliegen des Projektes, Angaben zur szenischen Umsetzung, Regiekonzept, Konzept der Inszenierung/Choreografie/Performance, Intention, Exposé, gegebenenfalls Stücktext oder zumindest Beschreibung der Szenenabfolge)
  • Aufführungsdaten (geplante Probenzeit, Premierentermin, Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen beziehungsweise Nachaufführungen in den Bundesländern)
  • Angaben zu den Kunstschaffenden (mittels Biographien mit Angaben zur professionellen Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
  • Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten
  • DVD von Vorproduktionen oder Link zu im Internet veröffentlichtem Material
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen, Angaben für statistische Zwecke und zu öffentlichen Förderungen in den letzten 5 Jahren mittels Formular IV/A/2 Budget und Statistik (Excel, 134 KB)
  • Die Förderungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Kulturabteilungen von Land und Gemeinde) können nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge erst dann im Beirat besprochen werden, wenn Zusagen der regionalen Gebietskörperschaften vorliegen. Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Kunstschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Die Produktion weist einen überwiegend österreichischen Produktionsanteil auf, wird vorwiegend im Inland produziert und hat die Premiere in Österreich.
  • Es werden vorrangig Neuproduktionen gefördert, wobei von mindestens 3 Aufführungen ausgegangen wird.
  • Im Falle von Koproduktionen müssen eine Koproduktionsvereinbarung und eine gemeinsame Kalkulation vorgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Aufführungen der Koproduktion in mindestens zwei Bundesländern bzw. zumindest in zwei unterschiedlichen Spielstätten stattfinden.
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme, Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen) sowie Workshops, Seminare, Symposien und ähnliche. Auch Wiederaufnahmen am selben Aufführungsort können nicht gefördert werden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
  • Stoffqualität (Stück, Thema), thematischer Wert (aktuelle gesellschaftliche Relevanz), Programmqualität
  • Vorrangig innovative, zeitbezogene und experimentelle Kunstformen unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer insbesondere österreichischer Dramatik
  • formaler, exemplarischer, innovativer Ausführungs-/Darbietungswert
  • dramaturgische Qualität (innere Handlung) und Programmzusammenstellung
  • Überzeugungswert des Programm-/Regiekonzepts und der technischen Umsetzung
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung:

  • Überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

Termin:

laut Einreichfrist

Sparte:

darstellende Kunst