Kompositionsförderung für Ensembles und Veranstalter
Ziel und Zweck:
Förderung von juristischen Personen, die Kompositionsaufträge an Komponistinnen und Komponisten erteilen möchten
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung; die vom BMKÖS erhaltene Förderung muss zur Gänze an die beauftragten Komponisten und Komponistinnen weitergegeben werden (Nachweis mittels Beiblatt).
Vergabemodus:
Jury für Kompositionsförderung
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen:
- Angaben zur Rechtsperson (z.B. Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, Gesellschaftervertrag, Meldebestätigung)
- Ausführliche Angaben zu den geplanten Arbeitsvorhaben (maximal 2 A4-Seiten)
- Exposé der Arbeitsvorhaben (mittels Excel-Formular (Excel, 15 KB))
- Kostenkalkulation (Angabe zur Finanzierung der Kompositionshonorare)
- Angabe zu erhaltenen Förderungen der letzten fünf Jahre sowie zu beantragten Förderungen für den Antragszeitraum (Förderstelle, Zweck, Höhe)
- Angaben zu den beteiligten Komponist:innen, Werkliste, Arbeitsproben/Links, Abschlusszeugnisse
- Bestätigung des ausführenden Ensembles oder des/der Konzertveranstaltenden
- Bei Materialkosten: Partitur des zu fördernden Werkes
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich
- Nicht gefördert werden vorrangig kommerziell und traditionell ausgerichtete Musikformen, Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit und Veranstaltungen, in deren Fokus eine einzelne Instrumentengruppe steht.
- Für Produktionen, die bereits vor dem Besprechungstermin des Beirats realisiert wurden, besteht keine nachträgliche Förderungsmöglichkeit.
- Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).
- Im Falle einer Förderungszusage ist als Nachweis das Beiblatt zur Abrechnung der Kompositionsförderung von Institutionen (Word, 54 KB) fristgerecht inklusive geforderter Beilagen zu übermitteln.
Empfehlungskriterien für Ensembles/VeranstalterInnen sowie für KomponistInnen:
- hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen
- kompositorisches Können, stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
- überregionale Wirksamkeit
- Umfang und Anspruch des Programms sowie Österreichbezug
- Aufführbarkeit und Rezeptionswert der Werke
- wirtschaftliche Notwendigkeit, erkennbarer Förderungsbedarf
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
Sparte:
Musik