Kompositionsstipendium für Einzelpersonen
Ziel und Zweck:
Förderung der kompositorischen Tätigkeit von Komponistinnen und Komponisten
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung (keine Honorarübernahmen)
Vergabemodus:
Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen:
- Angaben zur Rechtsperson (z.B. Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, Gesellschaftervertrag, Meldebestätigung)
- Beschreibung des Vorhabens, der geplanten Kompositionen und Aufführungen
- Exposé der Arbeitsvorhaben (mittels Excel-Formular (Excel, 15 KB))
- Kostenkalkulation
- Angaben zu den beteiligten Komponist:innen, Werkliste, Arbeitsproben/Links, Abschlusszeugnisse
- Bestätigung des ausführenden Ensembles oder des/der Konzertveranstaltenden
- Optional für Alleinerzieher:innenbonus: Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Bei Materialkosten: Partitur des zu fördernden Werkes
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich
- abgeschlossenes Musikstudium oder seit Jahren als Musikschaffender professionell tätig
- Zusicherung der Aufführung durch qualifizierte Ensembles oder der/des Veranstaltenden
- Nicht gefördert werden vorrangig kommerzielle und traditionell ausgerichtete Musikformen sowie Kompositionen von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.
Empfehlungskriterien im Rahmen der Jurybegutachtung:
- hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen
- kompositorisches Können, stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
- überregionale Wirksamkeit
- Aufführbarkeit und Rezeptionswert der Werke
- wirtschaftliche Notwendigkeit, erkennbarer Förderungsbedarf
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
Sparte:
Musik