Festivals und Festspiele
Ziel und Zweck:
Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
Vergabemodus:
Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen:
- Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
- detaillierte Beschreibung des künstlerischen Programms
- Aufführungsdaten (Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen/ Konzerte/ Veranstaltungen)
- Angaben zu den mitwirkenden Kunstschaffenden
- Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen, Angaben für statistische Zwecke und zu öffentlichen Förderungen in den letzten 5 Jahren mittels Formular IV/A/2 Budget und Statistik (Excel, 134 KB)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
- Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
- Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
Inhaltliche Aspekte
- Beispielhaftigkeit und Unverwechselbarkeit in der künstlerischen Programmierung
- Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen unter Einbeziehung der historischen Entwicklung
- herausragende Bedeutung in der österreichischen Musik-, Theater- und Tanzszene
- Umfang und Gewichtung der im Rahmen des Festivals erarbeiteten Eigenproduktionen (Erstaufführungen)
- dramaturgische Qualität des Programms und der Programmzusammenstellung
- Berücksichtigung innovativer, zeitbezogener und experimenteller Kunstformen
- Anteil an zeitgenössischem Repertoire
- hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
- innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
- überregionale und internationale Visibilität#
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Wirtschaftliche Aspekte
- Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
- ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang
Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung
- überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolgs (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
- Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)
Termin:
Sparte:
Musik, darstellende Kunst