Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Festivals und Festspiele

Ziel und Zweck:

Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

Vergabemodus:

Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.

Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
  • detaillierte Beschreibung des künstlerischen Programms
  • Aufführungsdaten (Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen/ Konzerte/ Veranstaltungen)
  • Angaben zu den mitwirkenden Kunstschaffenden
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen, Angaben für statistische Zwecke und zu öffentlichen Förderungen in den letzten 5 Jahren mittels Formular IV/A/2 Budget und Statistik (Excel, 134 KB)
  • Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
  • Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
  • Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • Beispielhaftigkeit und Unverwechselbarkeit in der künstlerischen Programmierung
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen unter Einbeziehung der historischen Entwicklung
  • herausragende Bedeutung in der österreichischen Musik-, Theater- und Tanzszene
  • Umfang und Gewichtung der im Rahmen des Festivals erarbeiteten Eigenproduktionen (Erstaufführungen)
  • dramaturgische Qualität des Programms und der Programmzusammenstellung
  • Berücksichtigung innovativer, zeitbezogener und experimenteller Kunstformen
  • Anteil an zeitgenössischem Repertoire
  • hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität#
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolgs (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

Termin:

laut Einreichfrist

Sparte:

Musik, darstellende Kunst