Projektförderungen im Bereich Kulturinitiativen
Inhaltsverzeichnis
Ziel
Im Bereich Kulturinitiativen fördert Abteilung IV/7 spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.
Ziel dieses Förderprogramms ist die Unterstützung von künstlerischen Vorhaben, wie saisonalen Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Festivals und Einzelvorhaben, die
- zeitbezogene und experimentelle Ideen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur entwickeln und modellhafte Wege aufzeigen,
- die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden,
- inklusive und interkulturelle Ansätze zu Kunst und Kultur begünstigen
- das soziale Miteinander anregen,
- sich um Publikumsschichten bemühen, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden,
- wirtschaftlich strukturschwache oder sonst benachteiligte Regionen berücksichtigen.
Wer kann einreichen
- Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr in Betrieb waren sowie
- Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die auf eine qualifizierte Tätigkeit auf dem Gebiet der Kunst und Kultur verweisen können
Was kann eingereicht werden
- Spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden und den oben genannten Zielsetzungen entsprechen.
- Die Vorhaben zeichnen sich durch einen klar definierten Projektzeitraum aus und müssen nicht an ein Kalenderjahr gebunden sein.
Was kann nicht eingereicht werden
- Vorhaben, die aufgrund ihres überwiegenden künstlerischen Schwerpunkts den anderen Fachabteilungen zuzuordnen sind
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur unterstützt werden
- Vorhaben, die bereits im Rahmen von Jahresförderungen unterstützt werden
- Wettbewerbe, Preise, Kurse, Seminare, Workshops, Galas, Benefizveranstaltungen
- Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, religiösen oder sozialen Zweck erfüllen
- Vorhaben von Einrichtungen der öffentlichen Hand
Dotation
- Teilfinanzierung
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren kann ein unabhängiger Beirat eingesetzt werden. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.
Kriterien
- Programm und Inhalt
- Qualifikation der Ausführenden
- Qualität des vorgelegten Konzepts/Programms
- zeitbezogene und experimentelle Ideen
- modellhafte, innovative Ansätze mit Alleinstellungsmerkmal
- Organisation und Betrieb
- Qualifikation der Ausführenden
- Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der organisatorischen Strukturen
- Kaufmännisches und Finanzen
- Qualifikation der Ausführenden
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Fair Pay
- Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit
- Beteiligung der Gebietskörperschaften (Land, Gemeinde)
- angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring …)
- Wirkung und Gesellschaft
- Öffentliche Wahrnehmung (Erschließung neuer Publikumsschichten, Auslastung, Aktivitäten von überregionalem Interesse und / oder beispielgebendem Charakter)
- Interkulturelle, inklusive und partizipative Maßnahmen
- Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
- Vorhaben in wirtschaftlich strukturschwachen oder sonst benachteiligten Regionen
Einreichfristen
- bei Projektstart ab Jänner: bis 30. September des Vorjahres
- bei Projektstart ab Mai: bis 31. Jänner
- bei Projektstart ab September: bis 31. Mai
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Ausgefülltes Formular Kostenkalkulation Kulturinitiativen, Zeitgenössischer Zirkus (Excel, 34 KB)
- Bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
- Projektbeschreibung (maximal 10 A4-Seiten)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Bei Institutionen:
- Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, inhaltliche Programmatik, Referenzen zu bisherigen Arbeiten, Leistungen) (maximal 2 A4-Seiten)
- Angaben zu den verantwortlichen Personen des Vereins (Kurzbiografien)
- Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Erstantrag oder Änderung)
- aktueller Vereinsregisterauszug
- Bei Einzelpersonen:
- Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerisch/kulturellen Tätigkeit, Referenzen zu bisherigen Arbeiten
- Kopie des Meldezettels