Jahresförderungen im Bereich Kulturinitiativen
Einreichfirst: 1. September bis 31. März
Inhaltsverzeichnis
Ziel
- Förderung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen
Wer kann einreichen
- Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich,
- die zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kultur verweisen können,
- deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
- die eine Kofinanzierung durch die regionalen Gebietskörperschaften nachweisen können
Wer kann nicht einreichen
- Einrichtungen, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur eine Jahresförderung erhalten
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Einzelpersonen
Dotation
- Teilfinanzierung des Kunst- und Kulturprogramms
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren wird ein unabhängiger Beirat eingesetzt. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.
Kriterien
- Programm und Inhalt
- Qualifikation der Ausführenden; bisherige künstlerische Leistungen
- Umfang und Anspruch des Programms
- Anteil an zeitbezogenen und experimentellen Kulturformen
- thematischer Wert, aktuelle gesellschaftliche Relevanz
- eigenständige Produktionen / neue Formate / Ideen / Konzepte
- kuratorische / künstlerische Gesamtkonzeption
- Organisation und Betrieb
- Qualifikation der Ausführenden im administrativ-organisatorischen Bereich. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
- Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der organisatorischen Strukturen
- Kaufmännisches und Finanzen
- Qualifikation der Ausführenden im kaufmännischen Bereich. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
- Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit des Zahlenmaterials
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation
- Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
- Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit (z.B. Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoring …)
- Angemessenheit von Produktionsaufwand zu lfd. Betriebsaufwand
- angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring …)
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay;
- Wirkung und Gesellschaft
- Öffentliche Wahrnehmung (Auslastung, Öffentlichkeitsarbeit, Aktivitäten von überregionalem Interesse und / oder beispielgebendem Charakter; nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit; Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen)
- Interkulturelle, inklusive und partizipative Maßnahmen
- Aktivitäten im Bereich Kunst- und Kulturvermittlung, insbesondere zur Schärfung des Bewusstseins für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen
- Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Einreichzeitraum
- 1. September bis 31. März
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Ausgefülltes Formular Kostenkalkulation Kulturinitiativen, Zeitgenössischer Zirkus (Excel, 34 KB)
Bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden - Beschreibung des Jahresprogramms (inhaltliche Schwerpunkte, Programmschienen) und eine Überblicksdarstellung der Termine (maximal 10 A4-Seiten)
- Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, inhaltliche Programmatik) einschließlich kurzem Gesamtüberblick über die Ergebnisse des Vorjahrs (maximal 2 A4-Seiten)
- Angaben zu den verantwortlichen Personen des Vereins (Kurzbiografien)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner
- Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Erstantrag oder Änderung)
- aktueller Vereinsregisterauszug