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Investitionskostenzuschuss im Bereich Kulturinitiativen

Einreichfrist: bis 31. August

Ziel

  • Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich bewegliche Investitionsgüter

Wer kann einreichen

  • Kulturinitiativen, die von Abteilung IV/7 im Rahmen ihrer langjährigen Kulturarbeit gefördert werden

Wer kann nicht einreichen

  • Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Einzelpersonen

Was kann nicht eingereicht werden

  • bauliche Maßnahmen

Dotation

  • Teilfinanzierung

Vergabemodus

  • Beirat, Fachabteilung

Kriterien 

  • unterstützt wird die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter
  • Auswahl des Bestgebots; Kofinanzierung durch regionale Gebietskörperschaften; angemessene Eigenleistung
  • die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten im letzten Quartal des laufenden Jahres.

Einreichfrist

  • bis 31. August

Wie wird eingereicht

Beilagen

  • Beschreibung der geplanten Investitionsmaßnahmen und Begründung der Notwendigkeit (max. 2 A4-Seiten)
  • Kalkulation und Finanzierungsplan unter Anführung von Eigenmitteln, Sponsorengeldern und der Beteiligung der regionalen Gebietskörperschaften
  • 3 Anbote
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Änderung) 
  • aktueller Vereinsregisterauszug