Investitionskostenzuschuss im Bereich Kulturinitiativen
Einreichfrist: bis 31. August
Inhaltsverzeichnis
Ziel
- Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich bewegliche Investitionsgüter
Wer kann einreichen
- Kulturinitiativen, die von Abteilung IV/7 im Rahmen ihrer langjährigen Kulturarbeit gefördert werden
Wer kann nicht einreichen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Einzelpersonen
Was kann nicht eingereicht werden
- bauliche Maßnahmen
Dotation
- Teilfinanzierung
Vergabemodus
- Beirat, Fachabteilung
Kriterien
- unterstützt wird die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter
- Auswahl des Bestgebots; Kofinanzierung durch regionale Gebietskörperschaften; angemessene Eigenleistung
- die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten im letzten Quartal des laufenden Jahres.
Einreichfrist
- bis 31. August
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Beschreibung der geplanten Investitionsmaßnahmen und Begründung der Notwendigkeit (max. 2 A4-Seiten)
- Kalkulation und Finanzierungsplan unter Anführung von Eigenmitteln, Sponsorengeldern und der Beteiligung der regionalen Gebietskörperschaften
- 3 Anbote
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Änderung)
- aktueller Vereinsregisterauszug