Startstipendien im Bereich Kulturmanagement
Einreichfrist: bis 15. Februar 2024
Inhaltsverzeichnis
Ziel
- Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von jungen Kulturarbeiter:innen durch Weiterbildung in einer österreichischen Kultureinrichtung, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.
Wer kann einreichen
Fachleute aus Kunst- und Kultur mit Wohnsitz in Österreich, die
- zum 31. Dezember des Vorjahres das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- beziehungsweise Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal 5 Jahre.) - ein einschlägiges Studium absolviert haben, wobei der Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf oder
- über eine Expertise durch berufliche Erfahrung verfügen, die mit einem Studium vergleichbar ist und
- nicht immatrikuliert sind (ausgenommen Doktorats- und PhD Studien)
Wer kann nicht einreichen
- Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
- Personen, die ein Praktikum an einer Bundes- oder Landeseinrichtung absolvieren wollen
- Eine Bewerbung für ein Start-Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur ist nur in einer Kategorie möglich
Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien
- € 1.500 pro Monat
- Laufzeit maximal 6 Monate
- dieser Förderschiene stehen € 45.000 pro Jahr zur Verfügung
- Alleinerziehende können zusätzlich um einen Alleinerzieher:innenbonus und/oder Kinderbetreuungsbonus ansuchen: Information zum Online-Förderantrag
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren kann eine unabhängige Fachjury eingesetzt werden. Es wird eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vorgenommen.
Kriterien
- persönliche Qualifikation; Lernziele; Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung; Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen
- Das Stipendium ist im Jahr der Einreichung anzutreten.
Einreichfrist
- bis 15. Februar 2024
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und/oder zur bisherigen beruflichen Tätigkeit
- Motivationsschreiben, inklusive Begründung, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde und Beschreibung der Lern- und Weiterbildungsziele
- Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden der jeweils Verantwortlichen der Kultureinrichtung einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Kopie des Meldezettels
Links
- Ausschreibungen
- Formulare und Info-Blätter
- Förderabrechnung
- Beiräte
- Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur - Abteilung IV/7