Republik Österreich und Stiasny-Erben einigen sich auf Vergleich zu "Apfelbaum II" Erb:innen nach Nora Stiasny zahlen 11,3 Mio. US-Dollar als Ausgleich für Restitution von Klimt-Gemälde im Jahr 2001.
Die Republik Österreich und die Erb:innen nach der in der Shoa ermordeten Kunstsammlerin Nora Stiasny haben sich im Zusammenhang mit der Restitution des Gustav-Klimt-Gemäldes „Apfelbaum II“ auf einen Vergleich geeinigt.
Dementsprechend haben sich die Erb:innen bereit erklärt, die Republik mit einer Zahlung von 11,3 Mio. Dollar (ca. 10,6 Mio. Euro) für das Bild, das 2001 an sie ausgefolgt und später als fälschlich zurückgegeben erkannt worden war, zu entschädigen. Die Summe wurde in intensiven Verhandlungen der Rechtsvertretung der Erb:innen mit der Finanzprokuratur als Vertretung der Republik festgelegt.
"Apfelbaum II" war 2001 auf Empfehlung des Kunstrückgabebeirats an die Erb:innen nach Nora Stiasny restituiert worden – nach damaligem Wissensstand. Im Verlauf der Folgejahre wurde allerdings auf Basis neuer Informationen festgestellt, dass "mit hoher Wahrscheinlichkeit" nicht "Apfelbaum II", sondern das seit 1980 im Pariser Musée d’Orsay befindliche Klimt-Gemälde "Rosen unter Bäumen" Teil der Sammlung Stiasny gewesen sei. Dieser Ansicht folgte im Vorjahr auch die französische Nationalversammlung. "Rosen unter Bäumen" wurde in der Folge an die Erb:innen nach Nora Stiasny übergeben.
Sowohl seitens der Erb:innen als auch seitens der Republik Österreich wurden daraufhin Versuche unternommen, Kontakt zu den aktuellen Eigentümer:innen von "Apfelbaum II" hinsichtlich eines möglichen Rückkaufs aufzunehmen. Diese zeigten allerdings keinerlei Interesse, in einen entsprechenden Dialog zu treten.
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: "Wenn es auch schmerzt, dass es keine Möglichkeit gibt, das Bild 'Apfelbaum II' nach Österreich zurückzuholen, so ist es doch erfreulich, dass die langjährige und komplizierte Geschichte um die Restitution dieses Gemäldes mit dem nunmehr vorliegenden Vergleich ein Ende findet. Gleichzeitig dürfen wir niemals vergessen, dass diesem und anderen Rückgabefällen die systematische Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung unzähliger Menschen während des Nationalsozialismus zugrunde liegen. Ihnen gilt unser immerwährendes Gedenken und das Bekenntnis, Provenienzforschung in den Sammlungen des Bundes fortzusetzen. Das österreichische Kunstrückgabegesetz und die seit fast 25 Jahren gelebte Praxis der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kunstwerke gelten weltweit als Best-Practice-Modell. Ich danke dem Verhandlungsteam und den Erb:innen für ihre Bemühungen und freue mich, dass der Betrag einem kulturellen Zweck zugutekommen wird."
Die Ausgleichszahlung fließt ins Budget des BMKÖS und wird dort als Rücklage gebunden. Zwischen dem BMKÖS und dem Bundesministerium für Finanzen besteht Einvernehmen darüber, dass das Geld für eine künftige dauerhafte Lösung für den Standort des Hauses der Geschichte Österreich zweckgewidmet werden soll.
Hinweis
(10.02.2023)