Whistleblower-Meldestellen nehmen ihre Tätigkeit auf
Bundesdisziplinarbehörde ist als Meldestelle für 100.000 Bundesbedienstete zuständig.
In Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch das Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) wurde im Februar 2023 zum ersten Mal ein substanzieller Schutz für Whistleblower geschaffen. Dies war ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechtstreue und der Integrität in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung.
Am 25. August nehmen nunmehr die "Meldestellen" nach dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz ihre Tätigkeit auf. Diese Meldestellen sind einzurichten, um für Beschäftigte im privaten und im öffentlichen Sektor, die als Whistleblower Missstände und Rechtsverletzungen aufdecken, sichere und auf Wunsch auch anonyme Meldemöglichkeiten zu gewährleisten.
Für den überwiegenden Teil der Dienststellen in der Bundesverwaltung fungiert die Bundesdisziplinarbehörde als Meldestelle für rund 100.000 Mitarbeiter:innen im Bundesdienst. Für die Ressortbereiche des Inneren, der Justiz und der Landesverteidigung sowie für einige kleinere Verwaltungsbereiche werden eigene "interne Stellen" eingerichtet.
Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist demgegenüber als eine sogenannte "externe Meldestelle" vorgesehen, die zusätzlich von den Mitarbeiter:innen aller Unternehmen mit zumindest 250 Beschäftigten und auch der Bundesverwaltung angerufen werden kann.
(25.08.2023)