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Regierung legt Grundlage für Unterstützung von NPOs zur Abfederung gestiegener Energiekosten

Nicht nur für Haushalte und Unternehmen ergeben sich aus den gestiegenen Energiekosten der vergangenen Monate erhebliche Belastungen. Auch der gemeinnützige Sektor, der wesentliche gesellschaftliche Leistungen erbringt und auch wachsende wirtschaftliche Bedeutung hat, ist unter Druck gekommen.

Anfang Mai hatte die Bundesregierung im Anschluss an einen Gipfel mit Vertreter:innen unterschiedlichster Organisationen ein Maßnahmenpaket zur Stärkung von gemeinnützigen und Freiwilligen-Organisationen präsentiert. Die angekündigte Ausweitung des Energiekostenzuschusses für Non Profit Organisationen (NPOs) wird nun durch Schaffung einer gesetzlichen Grundlage auf Schiene gebracht.

Die Unterstützungsmaßnahme hat ein Volumen von 140 Mio. Euro und richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie religiöse Einrichtungen, die nicht unternehmerisch tätig und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt sind. Gefördert werden Mehrkosten, die durch steigende Energierechnungen entstanden sind, auszahlende Stelle wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), die Förderbank des Bundes sein. Im Sinne eines neuen Transparenzparadigmas werden die Förderungen über die Transparenzdatenbank öffentlich gemacht.

Vizekanzler Werner Kogler: "Gemeinnützige Organisationen sind für unsere Gesellschaft immens wichtig und in vielen Bereichen unverzichtbar. Sie sind das Herzstück vieler Gemeinden und bereichern unser Zusammenleben. Egal, ob im Sport- oder Kulturverein oder in der Hilfsorganisation – gemeinnützige Vereine bestimmen unser gesellschaftliches Miteinander und sind das wirksamste Gegengift gegen Spaltung und Hetze.
Beim Freiwilligengipfel Anfang Mai haben wir in der Bundesregierung den gemeinnützigen Organisationen in Aussicht gestellt, sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Das setzen wir jetzt in die Tat um und bringen einen Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Organisationen auf den Weg, mit dem sich die Bundesregierung zu deren Gleichbehandlung mit gewinnorientierten Unternehmen bekennt. Dabei wird nur ein Teil der Mehrkosten ersetzt, sodass auch weiterhin ein klarer Anreiz zum Energiesparen besteht."

(21.06.2023)