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Maßnahmenpaket gegen die Teuerung präsentiert

Die Bundesregierung stellte nach dem Ministerrat am 10. Mai 2023 ein weiteres Maßnahmenpaket gegen die Teuerung vor. Ziel der neuen Maßnahmen ist die Dämpfung der Inflation, die länger als erwartet andauert.

Vizekanzler Werner Kogler:

"Wir haben seit Beginn der aktuellen Teuerung Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen beschlossen. Unser Ansatz war, die Kaufkraft der Menschen zu stärken – mit Soforthilfen und strukturellen Eingriffen. Das Ergebnis: eine hohe Kaufkraft und Rekordbeschäftigung.

Aber: Eine deutliche Kaufkraftsteigerung bedingt auch höhere Inflation. Eine im europäischen Vergleich jahrelang höhere Inflation ist wie hoher Blutdruck. Wenn das zu lange anhält, ist das nicht gut. Deswegen ist unser Ziel jetzt: Wir wollen die Inflation abdämpfen.

Wir werden den Konzernen künftig mit einer personell und rechtlich gestärkten Wettbewerbsbehörde genau auf die Finger schauen. Indem wir sicherstellen, dass sinkende Preise rascher an Endkonsument:innen weitergegeben werden. Und: Die Übergewinnsteuer für Energiekonzerne wird künftig ausgeweitet – und hat so einen inflationsdämpfenden Effekt.

Der Erlös daraus wird – wie auch von namhaften Wirtschaftswissenschaftler:innen vorgeschlagen - für einen Gebührenstopp im Bereich der Kommunen verwendet. Damit erreichen wir eine direkte Entlastung der Haushalte."

Beschlossene Maßnahmen im Ministerat:

Gewinnabschöpfung:
Es kommt eine Gewinnabschöpfung ab dem Schwellenwert von 120 bzw. 160 Euro pro MWh. 

  • Die Großhandelspreise sind im letzten Jahr von mehr als 500 Euro pro MWh auf unter 150 pro MWh gesunken, während die Preise für private Haushalte um mehr als das Doppelte angestiegen sind.
  • Das Energiekrisenbeitragsgesetz wird verschärft
    Das heißt, wenn die Preise nicht gesenkt werden, werden die Gewinne abgeschöpft und der Bevölkerung zurückgegeben.
  • Die Umsetzung ist bis 1. Juni vorgesehen.

Erhöhung der Energiepreistransparenz für Kundinnen und Kunden
Erhöhung der Energiepreistransparenz – sowohl Vorschreibungen als auch Vertragsbindungen sollen künftig für Kundinnen und Kunden transparenter gestaltet werden 

  • Recht der Endverbraucher:innen (Haushalte und Kleinverbraucher bis 100.000 kwh), die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr zu adaptieren
  • Stärkung der gesetzlichen Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control, um eine Verbesserung des Tarifkalkulators zu erzielen.
  • Verpflichtung der Energieversorger, alle Kundinnen und Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der e-control hinzuweisen.
  • Monatliche Rechnung mit Smart-Meter als Standard für Verbraucher:innen umsetzen

90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe
Die 90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe wird um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert. Davon profitiert die gesamte Bevölkerung im Ausmaß von rund 400 Mio Euro.

Transparenz im Lebensmittelbereich zur Stärkung des Wettbewerbs

  • Die Regierung wird künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis Agrarmarkt-Transparenzverordnung) veröffentlichen.
  • In Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde soll vom zuständigen Ministerium ein Vorschlag für weitere Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden.

Transparenz gegen Lebensmittelverschwendung 

  • Der Lebensmittelhandel muss künftig ausweisen, welche Mengen an Lebensmittel als Sachspenden an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung stellt.
  • Die Menge an vernichteten Lebensmittel wird ebenfalls offengelegt

Spenden statt verschwenden:
Unterstützung von gemeinnützigen Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung, die bedeckt ist durch zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von € 10 Mio. 

  • Unterstützung bei der Logistik
  • Digitale Drehscheibe für die Weitergabe von Lebensmittelspenden

Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts, zB. durch

  • Erweiterung der Befugnisse der BWB Bundeswettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen sowie eine verschärfte Fusionskontrolle
  • Verbesserung der Ressourcenausstattung der BWB: Für eine Abwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden 10 neue Planstellen in der BWB geschaffen

  • Bundesgebühren werden eingefroren:
    Damit leistet der Bund seinen Beitrag zur Inflationsdämpfung. Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die seit 2010 insgesamt erwirkte Entlastung beträgt € 130 Mio.
  • Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt werden und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z.B. Gebührensenkung/Stopp) herangezogen werden.

(10.05.2023)