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Ehrenamtsgipfel: Umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung ehrenamtlicher Organisationen und Engagement 

ehrenamtsgipfel

Bei einem gemeinsamen Gipfel mit Vertreter:innen aus den unterschiedlichsten Vereinen und Organisationen wurde am 3. Mai 2023 im Bundeskanzleramt besprochen, wie Gemeinnützige und Freiwilligenorganisationen in Zeiten zusätzlicher Belastungen unterstützt werden können. Zum Gipfel geladen haben Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Sozialminister Johannes Rauch, Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend, Ehrenamt, Zivildienst und Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer.

Vizekanzler Werner Kogler: "Gemeinnützige und Freiwilligenorganisationen sind für unser Land ein großer Gewinn – sie sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Im Sportverein, in der Hilfsorganisation, im Kulturverein oder in der Umweltorganisation kommen unterschiedliche Menschen zusammen und bringen ein gemeinsames Anliegen weiter. Gemeinsame Ziele und Leidenschaften sind das wirksamste Gegengift gegen Hass und Hetze. Umso wichtiger ist es, diesen Sektor zu stärken und abzusichern. Das neue Freiwilligengesetz und die Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit sind zwei wichtige Maßnahmen zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors. Aber genauso wie Haushalte und Betriebe sind auch gemeinnützige Organisationen den Belastungen durch gestiegene Energiepreise ausgesetzt. Hier werden wir ein wirksames Instrument zur Abfederung der hohen Energiekosten entwickeln."

Im Mittelpunkt der Beratungen stand ein umfassendes Maßnahmenpaket des Bundes zur Stärkung des Ehrenamts und der Freiwilligen-Organisationen.

Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: "Der gemeinnützige Sektor ist für Kunst und Kultur in Österreich unverzichtbar. Sowohl Ehrenamtliche als auch professionelle Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen tragen hier täglich zu dem bunten und breiten Angebot bei, das wir als Publikum so schätzen und lieben. Umso wichtiger ist es, diesen Sektor auch in schwierigen Phasen zu stützen und ihm die richtigen Rahmenbedingungen zu geben. Mit dem Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige und deutlichen Vereinfachungen bei der Spendenabsetzbarkeit setzt die Bundesregierung wichtige Schritte in diese Richtung."

Paket für Freiwilligenwesen und Ehrenamt

Das verbesserte Paket für Freiwilligenwesen und Ehrenamt bringt Verbesserungen in zentralen Bereichen des Freiwilligenwesens und des Ehrenamts: 

Reform Freiwilligengesetz

  • Das neue Gesetz sieht eine eigene bundesweite Service- und Kompetenzstelle für Ehrenamt und Freiwilligenzentren vor. Für die Freiwilligenzentren der Länder gibt es zukünftig eine eigene Projektförderung. 
  • Die Reform bringt zudem mehrere Verbesserungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialjahr (FSJ) und dem Freiwilligen Umweltschutzjahr (FUJ) durch höheres Taschengeld und ein kostenloses Klimaticket. Auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland wird es eine höhere finanzielle Unterstützung geben.
  • Jährlich wird zukünftig ein neuer Staatspreis für Freiwilligenarbeit vergeben.

Ausweitung und Modernisierung der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Zukünftig sollen davon also u.a. auch Organisationen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Bildung umfasst sein. Auch das Antrags- und Anerkennungsverfahren soll vereinfacht werden.

Zusätzliche finanzielle Mittel für Investitionen

Der Bund wird Rettungsdiensten und Zivilschutzverbänden zusätzliche finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung (Zweckzuschüsse) stellen. Das Geld soll dem Ankauf von Fahrzeugen, Einsatzmitteln und Ausrüstung dienen.

NPO-Energiekostenzuschuss

Ein weiterer Punkt betrifft die gestiegenen Energiekosten für gemeinnützige Organisationen, die wie auch bei Haushalten und Unternehmen eine zunehmende Belastung darstellen. Die Bundesregierung wird daher in den nächsten Wochen einen NPO-Energiekostenzuschuss erarbeiten, mit dem ein Teil dieser Mehrkosten für Energie abgefedert werden kann.

(03.05 2023)