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75 Jahre Sportförderung – 1 Jahr Rekordbudget im Sportministerium

PK Sportförderung,  Foto: BMKÖS/HBF/Daniel Trippolt
Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler zusammen mit (von li nach re) Manfred Wallner (Präsidiumsmitglied des Österreichischen Eis- und Stocksportverband), Andrea Scherney (Sportdirektorin des Österreichischen Behindertensportverbandes), Julian Hadschieff (Präsident des Österreichischen Behindertensportverbandes), Erwin van Lambaart (Generaldirektor der Österreichischen Lotterien), Victoria Hudson (Speerwerferin) und Helmut Baudis (Generalsekretär Österreichischer Leichtathletikverband) Foto BMKÖS/HBF/Daniel Trippolt

75 Jahre Sportförderung sind verbunden mit 75 Jahre Sporttoto-Gesetz. Mit der bislang letzten Gesetzesnovelle des Glücksspielgesetzes von 2022 wurde die Sportförderung um 50 % erhöht, von 80 Millionen auf einen Mindestbetrag von 120 Millionen Euro jährlich angehoben.  Ein Meilenstein, der 2023 zu einer Rekord-Ausschüttung aus dem Budget des Sportministeriums von 126 Millionen Euro an den österreichischen Sport führte. Dieser Betrag erhöht sich ab 2024 weiter in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben der Österreichischen Lotterien gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind.

Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler, die Österreichischen Lotterien und vier Sportverbände berichteten am 18.12.2023 bei einer Pressekonferenz im Haus des Sports in Wien, welche Initiativen, Schwerpunkte und Projekte mit den Mehrmitteln finanziert werden.

Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler:

"Wie in vielen anderen europäischen Ländern ist man auch in Österreich schon vor vielen Jahren der Logik gefolgt, dass es angebracht ist, dass Glücksspielunternehmen, die einen Teil ihres Umsatzes durch den Sport generieren, diesen im Gegenzug unterstützen soll. Dieses Modell mag nicht alternativlos sein, die Österreichischen Lotterien haben sich in den letzten Jahrzenten aber als sehr verlässlicher Partner des Sports erwiesen.
Die substanzielle Erhöhung der Besonderen Bundes-Sportförderung um 50 % auf mindestens 120 Millionen Euro pro Jahr hat den österreichischen Sportverbänden viel Gestaltungsspielraum eingebracht. Die Evaluierung der Mittelverwendung hat gezeigt, dass die Fördernehmer damit sehr sorgsam umgegangen sind, einerseits Trainings- und Wettkampfbedingungen der Athletinnen und Athleten verbessert, andererseits aber auch die sportlichen und administrativen Strukturen des Verbandes gestärkt haben. Ich bin sicher, dass der österreichische Sport durch die zusätzlichen 40 Millionen Euro jährlich auch mittel- und langfristig in seiner Spitze und Breite profitieren wird."

40 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr

Die Novellierung bedeutete für die Bundes-Sportdachverbände und österreichischen Sportorganisationen mit bundesweiter Bedeutung ein Plus von 50 Prozent und für die Bundes-Sportfachverbände ein Plus von knapp 60 Prozent. Von der Erhöhung profitieren

  • die 60 österreichischen Fachverbände
  • die Breitensportverbände ASKÖ, ASVÖ, Sportunion, der Verband Alpiner Vereine Österreichs
  • die gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport, etwa die Bundes-Sportorganisation Sport Austria, das Österreichische Olympische Comité, das Österreichische Paralympische Comité, der Österreichische Behindertensportverband und Special Olympics Österreich
  • 1,8 Millionen Vereinsmitglieder in rund 15.000 Sportvereinen

Anträge für Wettkämpfe, Training und Ausbildung

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle hat die Bundes-Sport GmbH erhoben, in welchen Teilbereichen die Bundes-Sportfachverbände ihre Mehrmittel beantragt und eingesetzt haben.

In absoluten Zahlen verzeichnete man bei der Beschickung von Athlet:innen zu Wettkämpfen und Trainingskursen (+6,64 Millionen. Euro) den größten Zuwachs, gefolgt von Investitionen in die Infrastruktur des Verbandsmanagementa (+3,35 Millionen Euro), in Trainer:innen für den Leistungs- und Spitzensport und deren Aus- und Fortbildung (+2,80 Millionen Euro) und in das Personal des Verbandsmanagements (+2,52 Millionen Euro).

Die größten prozentuellen Steigerungen gab es bei den Investitionen in Schulkooperationen, in die Aus- und Fortbildung von Wettkampfrichter:innen und Funktionär:innen und in die Doping-Prävention. Insgesamt wurde die eingesetzten Mittel in diesen Bereichen verfünf- bis versechsfacht.

75 Jahre Sporttoto-Gesetz 

Vor 75 Jahren, im Dezember 1948, beschloss der Nationalrat das Sporttoto-Gesetz und legte damit den Grundstein für die Einführung von Toto in Österreich. 83% des Toto-Reingewinnes kommen dem Sport zugute. Dadurch entstand eine nachhaltige Basis zur Finanzierung des heimischen Breiten- und Spitzensports.

In den frühen achtziger Jahren floss immer mehr Spielkapital zu dem in den Nachbarländern bereits etablierten Lotto ab, womit die Umsätze bei Toto zurückgingen, die finanzielle Basis für den Sport in Österreich verringerte sich.

Die Einführung von Lotto "6 aus 45" im Jahr 1986 und die Übertragung der Durchführung von Toto an die Österreichischen Lotterien wirkten dieser Entwicklung entgegen. Die Österreichischen Lotterien konnten dadurch eine über die Jahre hinweg dynamische Geschäftsentwicklung mehr als 2 Milliarden Euro für den Sport in Österreich zur Verfügung stellen.

Chronologie der Sportförderung

1948
18. Dezember (BGBl. Nr. 55/1949) Beschluss des Sporttoto-Gesetzes. 83% des Toto-Reingewinnes kommen dem Sport zugute.

1949
Erste Toto-Runde am 23.10. "Dienststelle für Staatslotterien" führt Toto durch.

1960
Die Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung löst die "Dienststelle für Staatslotterien" ab.

1971
Am 5. Jänner 1970 wird das Sporttoto-Gesetz abgeändert, mit Wirkung vom 1. Jänner 1971 wird der gesamte Toto-Reinertrag für die Sportförderung verwendet.

1986
Lotto wird in Österreich eingeführt, die Österreichischen Lotterien werden zur Durchführung von Lotto und Toto gegründet. Die Sportförderung wird ins Glücksspielgesetz aufgenommen. § 20 sieht jährlich wertgesicherte 311 Millionen Schilling aus Toto- und Lotto-Steuermitteln anstelle des Toto-Reingewinnes vor.

1996
Der Grundbetrag der Sportförderung wird auf jährlich 400 Millionen Schilling erhöht.

1998
Anstelle eines Fixbetrages werden 3% des Umsatzes der Österreichischen Lotterien mit einer Deckelung nach oben (1998: max. 420 Mio., 1999: max. 440 Mio. Schilling) der Sportförderung zur Verfügung gestellt. Diese Regelung läuft 2000 aus und muss neu verhandelt werden.

2000
Es werden 3,5 % des Gesamtumsatzes der Österreichischen Lotterien der Sportförderung zur Verfügung gestellt, dieser Betrag darf jeweils 440 Mio. Schilling nicht unterschreiten. Nach oben ist die jährliche Förderung limitiert: 2000: max. 460 Mio. ATS, 2001: max. 34,9 Mio. Euro, 2002: max. 36,3 Mio. Eur.

2003
Novelle des Glücksspielgesetzes vom 20. August 2003 wird für die Jahre 2003 und 2004 ein Grenzwert nach oben von 37.836.400,– Euro festgeschrieben, der 2003 und 2004 ausgeschöpft wird.

2005
Die Sportförderung beträgt 3% des Umsatzes der Österreichischen Lotterien, die Deckelung nach oben fällt.

2011
Die Novellierung des Glücksspielgesetzes vom 19. Juli 2010 besagt, dass der Bund, beginnend mit dem Kalenderjahr 2011, für die Sportförderung jährlich einen Betrag von 80 Millionen Euro aus den Abgabenmitteln des Konzessionärs nach § 14 zur Verfügung stellt. Dieser Betrag erhöht sich jährlich, erstmals im Jahr 2013, in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben des Konzessionärs nach § 14 im Vorjahr gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind.

2013
Mit der Novellierung des Bundes-Sportförderungsgesetz im Jahr 2013 wird der neue Bundes-Sportförderungsfonds eingerichtet, der für die Abwicklung der Förderungen der österreichischen Sportverbände zuständig ist.

2017
Der durch das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) BGBl. I Nr. 100/2013 eingerichtete Bundes-Sportförderungsfonds wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 2018 in die "Bundes-Sport GmbH" umgewandelt. Diese ist nun für Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der Förderungen zuständig.

2022
Mit Gesetzesnovelle des Glücksspielgesetzes vom 6. Dezember 2022 (BGBl. I Nr. 187/2022) wird die Sportförderung mit einer Erhöhung um 50 % von 80 Millionen auf 120 Millionen Euro jährlich angehoben. Dieser Betrag erhöht sich erstmals ab 2024 weiter in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben der Österreichischen Lotterien gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind.
 

(18.12.2023)