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Publikation BMKÖS zum Fall Studienvergabe an Karmasin Research & Identity GmbH BMKÖS zu Fall Karmasin: Freistellung des nun freigesprochenen Mitarbeiters wird vorerst beendet – strengere Vergaberegelungen in der Sportsektion bleiben aufrecht

Beginnend mit 2019 hatte das BMÖDS und danach das BMKÖS zwei Studien an Karmasin Research & Identity GmbH vergeben. Nach diesen beiden von der Sportsektion eigenhändig in Auftrag gegebenen Studien wurde die Vergabe einer weiteren Studie wegen einer möglichen Überschreitung des Schwellenwerts von der Präsidialsektion des BMKÖS gestoppt.

Als in der Folge die Vorwürfe rund um die möglichen illegalen Preisabsprachen die Studienvergaben betreffend bekannt wurden, beauftragte der Vizekanzler umgehend die interne Revision, die Vergabepraxis bei den beiden Studien zu überprüfen.

Die interne Revision kam zu dem Schluss, dass gegen interne Vorgaben zur Auftragsvergabe und zum Genehmigungsverfahren des BMKÖS seitens der Sektion verstoßen wurde.

Daraufhin veranlasste der Vizekanzler und Bundesminister in Folge des Revisionsberichts im Mai 2022 unmittelbar unter anderem folgende Maßnahmen:

  1. Die Vergabe aller externen Dienstleistungen (Studien, Gutachten und Beratungsleistungen) muss seit Mai 2022 von der Präsidialsektion genehmigt werden - unabhängig von der Höhe des Betrages.
  2. Die internen Regelungen zur weiteren Stärkung der Objektivität der Direktvergabeverfahren wurden weiter verschärft, sodass stets - auch unterhalb der vergaberechtlichen Grenzen - Alternativangebote von unterschiedlichen Anbieter:innen und nie auf Empfehlung anderer Anbieter:innen eingeholt werden dürfen.

Die Wirtschafts- und Korruptionstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nach den Ermittlungen Ende November 2022 Anklage erhoben, diese wurde in weiterer Folge von einem der Angeklagten, einem Mitarbeiter des BMKÖS, beeinsprucht.

Am 10. März dieses Jahres teilte das Oberlandesgericht Wien mit, dass der Einspruch gegen die Anklage der WKStA abgewiesen wurde. Nachdem das OLG Wien die Beweislage zu diesem Zeitpunkt als ausreichend erachtete, um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten, zog Vizekanzler und Bundesminister Werner Kogler Konsequenzen. Der betroffene Mitarbeiter des Sportministeriums wurde vom Dienst freigestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass für die betreffende Person bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Das Straflandesgericht Wien hat entschieden, den Mitarbeiter des BMKÖS freizusprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt daher kein dienstrechtlich schlagender Grund vor, die Freistellung aufrecht zu erhalten. Der Mitarbeiter darf vorerst an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Sollte das Urteil angefochten werden und der Freispruch im weiteren Instanzenzug keine Rechtskräftigkeit erlangen, behält sich der Vizekanzler und Bundesminister dienstrechtliche Konsequenzen weiterhin vor.

Die im Mai des Vorjahres eingeführten strengeren Vergabevorgaben für die Sportsektion bleiben weiterhin aufrecht.