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Theater

Jahresprogrammförderung für Theater

Ziel und Zweck:

Förderung von Bühnen mit kontinuierlichem Spielbetrieb mit Sitz in Österreich

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

Vergabemodus:

Beirat für darstellende Kunst

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug beziehungsweise Firmenbuchauszug sowie Beilagen laut Seite 8 des Förderantragsformulars
  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
  • detaillierte Beschreibung des künstlerischen Jahresprogramms auf maximal 10 Seiten (Regiekonzept, Intention, Exposé, Form der künstlerischen Umsetzung, Arbeitsweise) plus gegebenenfalls Stücktext
  • Aufführungsdaten (Premierentermin, Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen und Nachaufführungen in anderen Bundesländern)
  • Angaben zu den Theaterschaffenden (Biographien mit Angaben zur professionellen Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/A/2 Kostenkalkulation (Excel, 76 KB)
  • Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
  • Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden
  • Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
  • Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (Excel, 40 KB)
  • Beschreibung der bisherigen Tätigkeit, DVD von Vorproduktionen oder Link zu im Internet veröffentlichtem Material, gegebenenfalls Pressespiegel des Vorjahres

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • kontinuierlicher Spielbetrieb (mindestens 100 Spieltage/Jahr) mit mindestens 3 neuen Eigenproduktionen
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Für Produktionen, die im Rahmen von Jahresprogrammförderungen unterstützt werden, können vom selben Antragsteller/von derselben Antragstellerin keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen)

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
  • Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer österreichischer Dramatik
  • Anteil an zeitgenössischem Repertoire
  • innovative, zeitbezogene und experimentelle Theaterformen
  • formaler, exemplarischer, innovativer Ausführungs-/Darbietungswert
  • Stoffqualität (Stück, Thema), thematischer Wert (aktuelle gesellschaftliche Relevanz)
  • dramaturgische Qualität (innere Handlung) und Programmzusammenstellung
  • Überzeugungswert des Programm-/Regiekonzepts und der technischen Umsetzung
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen und herausragende Bedeutung in der österreichischen Theaterszene
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte)
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

Termin:

spätestens 31. Oktober für das Folgejahr

Sparte:

darstellende Kunst