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Verlagsförderung 2024

Frist: Herbstprogramm 17. Mai 2024

Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter dem Titel "Verlagsförderung 2024" Subventionen an österreichische Verlage.

Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Förderungsvorrang haben Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autorinnen und Autoren, Übersetzer:innen und  österreichischen Themen.

Die Förderung erfolgt in vier Tranchen: für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben.

Frühjahrsprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2024

Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2024

Für die Förderung "Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2024" sind bis 17. Mai 2024 folgende Unterlagen einzureichen:

Postfertig verpackt in fünffacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Programm" versehen:

Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Kalkulation" versehen:

  • Verlagsvorschau zum Herbstprogramm 2024
  • Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb: Formblatt A (PDF, 160 KB)
  • Unternehmensdaten: Formblatt B (PDF, 188 KB)
  • Kalkulation für die Titel des Herbstprogramms (nur in den ausgeschriebenen Sparten): Formblatt C (Excel, 66 KB)
  • Verkaufte Novitäten: (Formblatt D) (Excel, 72 KB)
  • Jahresabschluss 2022 entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes, falls er der Abteilung IV/A/5 noch nicht übermittelt wurde
  • Österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung)

Zusätzlich ist das Formular "Förderungsantrag" (PDF, 295 KB) auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.

Alle angegebenen Unterlagen sind fristgerecht an die Abteilung IV/A/5 zu übermitteln. Es gilt der Poststempel. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Adresse:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/5
Concordiaplatz 2
1010 Wien