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Förderkontrolle & Förderabrechnungen

Mit der Annahme der zugesagten Fördermittel haben Sie mit der Sektion für Kunst und Kultur einen Vertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist Ihr ursprünglicher Antrag samt Beilagen und das Zusageschreiben das auch die sogenannten Nachweisbedingungen enthält.

Das bedeutet Sie haben sich vertraglich dazu verpflichtet die ausbezahlten Mittel nicht nur widmungsgemäß zu verwenden, sondern dies auch durch die Vorlage der in den Nachweisbedingungen verlangten Unterlagen nach zu weisen.

Die strikte Einhaltung der Widmung und die punktgenaue Erfüllung der vertraglich vereinbarten Nachweisbedingungen sind deshalb sehr wichtig, weil ansonsten im schlimmsten Fall die Rückforderung der gesamten Förderungsmittel inklusive Zinsen droht.

Auf der zweiten Seite des Zusageschreibens finden Sie nicht nur die Nachweisbedingungen sondern auch die Frist innerhalb der die Nachweisunterlagen vorgelegt werden müssen und die (E-Mail-)Adresse an die alles geschickt werden muss.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können so schicken Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein E-Mail an das Postfach: foerderkontrolle32@bmkoes.gv.at, mit einer kurzen Begründung für die Verzögerung und einem Termin den Sie sicher einhalten können.

Informationen und Muster zur Abrechnung:

Kontakt Förderkontrolle für Kunst- und Kulturförderungen

Referat I/A/7/b Förderkontrolle UG 32
+43 1 71606 851151
foerderkontrolle32@bmkoes.gv.at