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Fair Pay

Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur (Jahres- und Projektförderungen) kann um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene" angesucht werden. Im Jahr 2024 werden in Summe 10 Millionen Euro für die Zuschüsse im Sinne einer fairen Bezahlung zur Verfügung gestellt.

2022 startete der Bund eine Pilotphase zu Fair Pay im Kunst- und Kulturbereich und stellte erstmalig rund 6,5 Millionen Euro für zweckgewidmete Fair-Pay-Mittel zur Verfügung. 2023 wurden 9 Millionen Euro zu Verfügung gestellt. Diese Fair-Pay-Zuschüsse sind mit der Beteiligung des Bundes am bisherigen Gesamtbudget der geförderten Einrichtung bzw. des geförderten Projekts gedeckelt. 

In einer gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften hielten im Juni 2022 Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund ihre gemeinsame Verantwortung für die Finanzierung von Kunst und Kultur fest, sowie ihre Bereitschaft, künftig einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung zu leisten. 

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Bundes sollen einen Beitrag zur fairen Bezahlung innerhalb der ansuchenden Organisation leisten. Die Zuschüsse werden explizit für Fair Pay Maßnahmen gewidmet. Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen. Orientierung für die Kalkulationen bieten die Webseiten der Interessengemeinschaften

Ausgenommen sind

  • Stipendien
  • Organisationen im Eigentum von Gebietskörperschaften
  • Organisationen, die ausschließlich Kollektivverträge anwenden

Erforderliche Einreichunterlagen

  1. Für Antragsteller:innen, die bereits einen Fair Pay Zuschuss erhalten haben und für Ersteinreichungen, die bisher noch keine Förderungen erhalten haben, sowie für nicht mit den Vorjahren vergleichbare Einzelprojekte
  2. Für Antragsteller:innen, die in den vergangenen Jahren Förderungen (Jahresförderungen, wiederkehrende Veranstaltungen, Festivals etc.), aber noch keinen Fair-Pay-Zuschuss erhalten haben

Häufige Fragen

Grundlagen Fair Pay

Fair Pay ist ein gemeinsamer Prozess des BMKÖS mit den Bundesländern, dem Städte- und Gemeindebund, sowie den Interessensgemeinschaften des Kultursektors, um die Bezahlung im österreichischen Kunst- und Kulturbereich gerechter zu gestalten. Als Fair-Pay-Gap bezeichnet man jenen Fehlbetrag bei den Personalkosten eines Vorhabens, der für eine faire Bezahlung aller Beteiligten zusätzlich (etwa im Vergleich zum Vorjahr) benötigt wird. Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur (Jahres- und Projektförderungen) kann zur Schließung des Fair-Pay-Gaps um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene" angesucht werden.

Die zu Verfügung gestellten Fair-Pay-Fördermittel sollen einen Beitrag zur fairen Bezahlung innerhalb Ihrer Organisation leisten und müssen daher für Honorare und Gehälter bzw. für deren Erhöhung verwendet werden. Es sollen prioritär jene Honorare und Gehälter berücksichtigt werden, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen. Die genauen Bedingungen der Nachweiserbringung sind im jeweiligen Förderungsschreiben enthalten.

Bei der Berechnung von Honoraren und Gehältern für Ihr Vorhaben stellen die Empfehlungen der verschiedenen Interessengemeinschaften einen wichtigen Anhaltspunkt dar. Bei Fragen zu Beschäftigungsverhältnissen verweisen wir auf die Informationen des Bundesministerium für Finanzen sowie die Beratungsangebote und Musterverträge der Interessengemeinschaften. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Fair Pay wird vom BMKÖS auch über 2023 hinaus fortgeführt werden. Die genauen Budgetmittel können jedoch immer erst nach Abschluss der jährlichen Budgetverhandlungen bekannt gegeben werden.

Fair-Pay Ansuchen

Fair-Pay-Mittel können im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur für Vorhaben in der „Freien Szene“ vergeben werden. Ausgenommen davon sind Stipendien, Organisationen im Eigentum von Gebietskörperschaften und Organisationen, bei denen nur Kollektivverträge zu Anwendung kommen. Richten Sie Ihr Ansuchen für das jeweilige Förderungsprogramm inkl. Fair-Pay-Berechnungen an die zuständige Fachabteilung und beachten Sie die jeweiligen Einreichkriterien und -modalitäten. Ein Ansuchen für einen Zuschuss ohne reguläres Förderungsansuchen (z.B. Jahres- oder Projektförderung) ist nicht möglich.

Für eine Einreichung ist das aktuelle Kalkulationsformular der jeweiligen Förderungsabteilung zu verwenden. Darin werden auch die aktuellen Fair-Pay-Maßnahmen abgefragt. Das in den Vorjahren bereits ausgefüllte Datenblatt muss in diesem Fall nicht mehr beigelegt werden.

Fair-Pay-Mittel des Bundes werden, soweit budgetär möglich, im folgenden Jahr fortgeführt (oder erweitert), sofern die eingereichte Kalkulation den Förderbedarf ersichtlich macht und Förderempfehlungen durch die Beiräte/Jurys vorliegen.

Kalkulieren Sie Ihr Projekt wie gewohnt und berücksichtigen Sie Fair Pay bei den Personalkosten. Bei Jahresförderungen, die bisher durch das BMKÖS nicht den vollen Fair-Pay-Zuschuss erhalten haben, wird in der Fachabteilung ein weiterer Erhöhungsschritt geprüft, soweit dies nachvollziehbar und budgetär möglich ist.

Alle Fördernehmer:innen, die in den letzten Jahren durch die Sektion gefördert wurden, jedoch noch keine Fair-Pay-Mittel beantragt haben, können für Fair-Pay-Mittel ansuchen. Dafür ist neben den üblichen Einreichunterlagen das ausgefüllte Fair-Pay-Datenblatt vorzulegen. Im Datenblatt müssen u.a. die Personalkosten des Vorjahres (oder des letzten Förderjahres) der aktuellen Einreichung inkl. Fair-Pay-Berechnung gegenübergestellt werden.

Bei Ersteinreichungen muss kein Fair-Pay-Datenblatt beigelegt werden. Die geplanten Personalkosten müssen im Kalkulationsformular der jeweiligen Fachabteilung dargestellt werden. Bitte beachten Sie die erforderlichen Einreichungsunterlagen und Modalitäten der jeweiligen Fachabteilung.

Nein, begonnene oder bereits umgesetzte Vorhaben und Projekte können nicht gefördert werden.

Fair-Pay-Berechnung / Ausfüllhilfen

Im Berechnungsmodell des BMKÖS werden alle Personalkosten inkl. Aufwendungen für Honorare und dgl. berücksichtigt. Geben Sie die Beträge inkl. aller Bruttokosten, Lohnnebenkosten und Dienstgeber:innenbeiträge an.

Ja, die Fair-Pay-Mittel können für alle anfallenden Personalkosten verwendet werden. Berücksichtigen Sie zuerst jene Personen, die einen besonders hohen Fair-Pay-Gap aufweisen.

Ja, dies ist möglich. Bitte kontaktieren Sie im Rahmen der Antragstellung die Fachabteilung und besprechen Sie mit unseren Mitarbeiter:innen die Darstellung Ihrer Personalkosten bzw. Personaländerungen.

Am Allgemeinen Förderantragsformular sind die Gesamtkosten des Vorhabens und die nach Fair-Pay-Kriterien kalkulierte Antragssumme anzugeben.

Hinsichtlich der Beschreibung der Fair-Pay-Maßnahmen empfehlen wir Ihnen, Ihre Beschäftigungsverhältnisse, Ihre Berechnungsgrundlage oder verwendete Gehalts- bzw. Honorarempfehlungen nachvollziehbar zu erläutern. Bitte geben Sie außerdem an, ob mit Bund, Land oder Gemeinde weitere Maßnahmen vereinbart wurden, die einen Beitrag zu fairer Beschäftigung und Entlohnung leisten.

Die zusätzlich zu Verfügung gestellten Fördermittel müssen für Honorare und Gehälter oder ggf. für deren Erhöhung eingesetzt werden. Dies wird auch in den Abrechnungsunterlagen kontrolliert. Der Bund behält sich zudem Detailprüfungen in Form von Stichproben vor. Die genauen Bedingungen der Nachweiserbringung sind im jeweiligen Förderungsschreiben enthalten.

Fair Pay im Bund und in den Gebietskörperschaften

Im Berechnungsmodell des BMKÖS werden alle Personalkosten inkl. Aufwendungen für Honorare und dgl. berücksichtigt. Die Höhe der Fair-Pay-Mittel des BMKÖS ist mit dem (bisherigen) Anteil der Sektion Kunst und Kultur am Gesamtbudget der jeweiligen Einzel-Förderung begrenzt. Der Betrag richtet sich darüber hinaus nach der Verfügbarkeit der Budgetmittel. Covid- oder Sonderförderungen des Bundes werden bei der Anteilsberechnung nicht berücksichtigt. Der gesamte Fair-Pay-Gap kann nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten und Förderstellen (Länder, Städte/Gemeinden) geschlossen werden. Anteil der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS an der Gesamtfinanzierung = maximaler Anteil des BMKÖS am gesamten Fair-Pay-Gap.

Berechnungsbeispiel:

  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens: EUR 100.000,00
  • Letztjährige Förderung der Sektion Kunst und Kultur: EUR 50.000,00 = 50% Anteil des BMKÖS an der Gesamtfinanzierung
  • Fair-Pay-Gap (lt. Datenblatt): EUR 10.000,00
  • Die Fair-Pay-Mittel des BMKÖS betragen maximal 5.000 Euro (50% des Fair-Pay-Gaps, weil 50% Anteil der BMKÖS an Gesamtbudget)

Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung können unter Berücksichtigung der verfügbaren Budgetmittel für Härtefälle geeignete Förderungsvereinbarungen geschlossen werden, die einen erhöhten Fair-Pay-Zuschuss beinhalten. Die Situation der jeweiligen Förderungswerber:innen muss der zuständigen Fachabteilung genau erörtert werden. Gegebenenfalls sind von den Förderungswerber:innen zusätzliche Unterlagen nachzureichen.

Härtefälle sind insbesondere Vorhaben jener Förderungswerber:innen, die bereits seit Jahren Fair-Pay-Maßnahmen innerhalb ihrer Organisation eigenständig umsetzen und daher aktuell nur einen geringen Fair-Pay-Gap vorweisen können, oder Vorhaben, die trotz vorrangig künstlerischer/zeitgenössischer Ausrichtung eine besonders hohe Eigenleistung erbringen. Die tatsächliche Höhe der Förderung und des Fair-Pay-Zuschusses liegt im Ermessen des Ressorts.

Grundsätzlich wird der Anteil der Sektion Kunst und Kultur im letzten Jahr herangezogen. Falls es jedoch in den letzten Jahren größere Schwankungen bei diesem Anteil gab, kann ggf. auch ein anderes Vorjahr bzw. ein Durchschnitt herangezogen werden. Bei biennalen Vorhaben richtet sich der Anteil an der Förderung der Sektion Kunst und Kultur nach dem letzten Förderjahr.

Auch wenn Sie bei verschiedenen Einreichungen nicht die volle Antragssumme erhalten, sind die Fair-Pay-Gelder des BMKÖS für eine Verbesserung im Bereich der Personalkosten gewidmet. Gegebenenfalls kann eine Redimensionierung Ihres Vorhabens auf die zu Verfügung stehenden Budgetmittel notwendig sein.

Es gibt ein gemeinsames Commitment von Bund, Bundesländern sowie Gemeinde- und Städtebund darüber, im Bereich Fair Pay Verbesserungen für die Kunst und Kultur in Österreich zu erzielen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu allen für Sie zutreffenden Stellen auf.

Gemeinsame Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften für den Kulturbereich

Weitere Fragen

Nein, der Zuschuss ist nur für gesetzte Fair-Pay-Maßnahmen möglich.

Ja, auch hier ist ein Fair-Pay-Zuschuss möglich. Bitte kontaktieren Sie dafür die entsprechende Fachabteilung der Sektion Kunst und Kultur.