Ausschreibung: Stipendien Tanz und Performance
Frist: 31. Jänner 2024
Zweck/Intention
Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, deren Arbeit sich durch experimentelle Ausrichtung und innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen Kunstschaffenden im Bereich Tanz und Performance die Möglichkeit geben, neue künstlerische Konzepte und Projekte zu entwickeln und sich der Recherche, Konzeption und Vorbereitung künstlerischer Vorhaben zu widmen. Die Stipendien werden projektbezogen vergeben und dienen nicht primär für Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen oder Training.
Ein direkter Bezug des Vorhabens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.
Information zu UN-Nachhaltigkeitszielen:
- un.org/goals
United Nations Webseite zu Sustainable Development - The 17 Goals - Nachhaltigkeitsziele im Bereich Kunst und Kultur
Agenda 2030 / SDGs
Zielgruppe
- Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Wohnsitz in Österreich haben. Es müssen bereits mindestens zwei öffentliche Projekte unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
- Von der Bewerbung sind alle zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität/Fachhochschule für ein Bachelor Studium immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
- Bereits beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für einen Produktionskostenzuschuss eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
- Personen, denen für 2024 ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde bzw. Personen, die für denselben Zeitraum eine Förderung des Programms ACT OUT erhalten, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
- Nicht gefördert werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, pädagogische Projekte, Projekte von Laiinnen:Laien und Amateurinnen:Amateuren, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
Stipendienanzahl
bis zu 10 Stipendien
Stipendiendauer
3 Monate
Das Stipendium ist noch im Jahr 2024 anzutreten.
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 4.500,00
Alleinerziehende
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die:der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formuar (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbungsfrist
Bis zum 31.01.2024 per E-Mail
- ausgefülltes und unterfertigtes allgemeines Förderantragsformular;
auszufüllen sind Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl, IBAN, BIC, Kontowortlaut (=Kontoinhaber:in) ggf. ergänzt durch die Erklärung zur Berücksichtigung des AlleinerzieherInnenbonus (PDF, 99 KB) - Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
- Beschreibung der künstlerischen Arbeitsvorhaben (Zielerwartungen, Vorgangsweise, Zeitplan, Art der Ergebnisse, geplante Präsentationsform) auf maximal zwei Seiten.
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Links zum im Internet veröffentlichten Material
- Scan des Abschlusszeugnisses, Scan der Meldebestätigung
Alle Unterlagen sind als PDF-Dokumente in deutscher Sprache unter dem Titel "Stipendien für Tanz und Performance 2024" bis spätestens 31.01.2024 an folgende Adresse zu mailen: smdk@bmkoes.gv.at
Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Vergabe
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im März 2024. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/2 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Mag.a Christa Spatt
Tel.: +43 1 716 06 - 851021
E-Mail: christa.spatt@bmkoes.gv.at