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Auslandsstipendium Filmkunst

Frist: 24. Februar 2025

Inhaltliche Kriterien

Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige Künstler:innen im Bereich Film, deren Arbeit sich durch eine experimentelle Ausrichtung und einen innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen es ermöglichen, filmkünstlerische Projekte in der Recherche- und Konzeptionierungsphase im internationalen Kontext vorzubereiten, dafür notwendige Netzwerke aufzubauen und zu vertiefen sowie internationale Kooperationen zu initiieren und/oder weiterzuführen. Reise und Unterkunft werden von den Künstler:innen selbstständig organisiert.

Formale Kriterien

Bewerbungsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und damit zum Kunstschaffen in Österreich aktiv beitragen. Es müssen bereits erste filmische Arbeiten unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.

  • Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen (unabhängig von der Studienrichtung) ausgeschlossen (Ausnahmen: PhD-/Doktoratsstudium und andere postgraduale Studien).
  • Künstler:innen, welchen für das laufende Jahr ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Bewerbung

Die aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung (PDF, 654 KB) sind integrierender Bestandteil jedes Antrages. Der Antrag inklusive aller Beilagen ist über das Online-Formular Stipendien, Ankäufe und Ateliers einzubringen.

Zur Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antragsformular: vollständig ausgefüllter, unterzeichnetes Online-Formular Stipendien, Ankäufe und Ateliers
  2. Beschreibung: des filmkünstlerischen Projekts im Allgemeinen und des Arbeitsvorhabens im Rahmen des Stipendiums im Speziellen (Titel, Ziele, Vorgangsweise, Zeitplan, Art der Ergebnisse) auf max. 2 DIN A4-Seiten (Schriftgröße: 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach)
  3. Begleitschreiben: inklusive Begründung der Arbeitsdauer und Angaben zu Auskunftspersonen, Institutionen, Partnern vor Ort, mit denen eine Zusammenarbeit gewünscht und/oder bereits geplant ist sowie Begründung, warum das Vorhaben am vorgeschlagenen Ort/an der vorgeschlagenen Institution durchgeführt werden soll (1 DIN A4-Seite, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach)
  4. Interessensbekundungen (optional): der Auskunftspersonen, Institutionen, Partner:innen vor Ort bzw. Belege zu entsprechenden Vorgesprächen und/oder bereits getroffenen Vereinbarungen
  5. Kalkulation der Unterbringungs- und Reisekosten
  6. Lebenslauf tabellarisch mit Bildungsweg und künstlerischem Werdegang
  7. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit inkl. Sichtungslinks zu zwei ausgewählten filmischen Arbeiten (Referenzfilme)
  8. Aktuelle Meldebestätigung - nicht älter als 2 Jahre - und Abschlusszeugnis

Einreichfrist: 24. Februar 2025

Bewerbungen müssen zu diesem Termin bis spätestens 23:59 Uhr an die Filmabteilung übermittelt werden. Es empfiehlt sich, die Unterlagen so zeitgerecht vor diesem Termin zu übermitteln, dass etwaige
Mängel von der:dem Antragsteller:in rechtzeitig behoben werden können.
Der Antrag gilt als nicht eingebracht, wenn die Unterlagen nach dem jeweiligen Termin eintreffen und/oder unvollständig sind.

Förderungshöhe, Kosten und Finanzierung

Die fünf zu vergebenden Stipendien sind mit je 1.500 Euro pro Monat dotiert (zuzüglich einer pauschalen Abgeltung von Unterbringungs- und Reisekosten) und können für 1 bis maximal 3 Monate zuerkannt werden.

  • Die genaue Bemessung der Förderungsdauer (Anzahl der Monate) hängt vom geplanten Projekt und dem dafür nötigen Aufwand ab.
  • Das Stipendium ist im Jahr 2025 anzutreten.
  • Mit dem Stipendium werden die Arbeitsleistung der ausgewählten Künstler:innen sowie deren Material- und Lebenserhaltungskosten pauschal abgegolten. Das Stipendium ist damit nicht als Zuschuss zu Filmherstellungskosten zu verstehen. Zusätzlich ist ein pauschaler Unterbringungs- und Reisekostenzuschuss vorgesehen.
  • Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig. Die geplante klimaschonende An- und Abreise ist im Begleitschreiben darzustellen.
  • Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft,
    eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
  • Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular für den Alleinerzieher:innenbonus (PDF, 99 KB).
  • Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
  • Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt voraussichtlich im März 2024 auf Vorschlag einer Fachjury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Verwendung der Fördermittel

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung erfolgt nach den Bestimmungen in Punkt 8 derRichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (PDF, 335 KB).
Bei geförderten Projekten muss in geeigneter Form und in branchenüblicher Weise durch die Verwendung des Logos des BMKÖS hingewiesen werden: Logo Dateien

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Künstler:innen, der Abteilung IV/A/3 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums folgendes vorzulegen:

  • Ausführlicher Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit (max. 3 DIN A4-Seiten, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach) 
  • Kostenaufstellung und Belege zu den Unterbringungs- und Reisekosten

Kontakt für Rückfragen

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/3 – Film
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Mag. Matthias Hankel
Tel:  +43 1 71 606 - 851 034
E-Mail: matthias.hankel@bmkoes.gv.at