Europäisches Kulturerbe-Siegel
Die Europäische Union zeichnet seit dem Jahr 2014 Stätten aus, die eine starke Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Gedenkstätten, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe.

Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte in den Fokus, wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.
Bislang wurden 60 Stätten EU-weit ausgezeichnet, darunter Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016) und die Werkbundsiedlungen (2020).
Auswahlrunde 2022/23
Der Auswahlprozess ist zweistufig. Nach der nationalen Vorauswahl entscheidet eine EU-Jury über die Vergabe des Siegels. Kulturerbe-Stätten in Österreich konnten sich von Juni bis Ende Dezember 2022 in drei Kategorien um das Siegel bewerben:
- einzelne Stätte
- nationale, thematische Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben - länderübergreifende Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt
Die fristgerecht eingelangten Anträge wurden von unabhängigen Fachleuten begutachtet. Leider konnte jedoch keine Empfehlung ausgesprochen werden, sodass Österreich in dieser Runde keine Stätte nominiert hat. Die Frist für die kommende Auswahlrunde 2024/25 wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben.
Auswahlkriterien
Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.
Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU (PDF 467 KB) geregelt und näher erläutert in den "Leitlinien für Bewerberstätten": European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB).
Tipp:
Die früheren Berichte der EU-Jurywerden zur Lektüre empfohlen, da sie viele Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung erhalten. Zum Nachlesen auf der EU-Webseite "Application process" unter "Reports": European Heritage Label - Panel Report - Selection
Europäische Dimension der Stätte:
- Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder für den Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
- Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität
Durchführung eines Projekts:
- Aktivitäten für ein europäisches Publikum
- Fokus auf junge Menschen
Verwaltung der Stätte:
- solides Management und Strukturen
- gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
- Kommunikations- und Tourismusstrategie
- Vernetzung mit anderen Stätten
Zum Thema
Links:
- Europäisches Kulturerbe-Siegel - Ausgezeichnete Stätten 2021
- Website der Europäischen Kommission: Europäisches Kulturerbe-Siegel
- Landkarte ausgezeichneter Europäischer Kulturerbstätten
Beschlüsse und Leitlinien:
- EU-Beschluss zum Europäischen Kulturerbe-Siegel 1194/2011/EU (PDF 467 KB)
- European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB)
Leitlinien für Bewerberstätten - European Heritage Label - Panel Report - Selection
Webseite mit u.a. "Reports" der EU-Jury vergangener Jahre
Nationale Koordinierungsstelle im BMKÖS
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/10 - Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag.a Meena Lang
E-Mail: meena.lang@bmkoes.gv.at
Tel: +43 1 71 606 851114
(18.01.2023)