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Leitfaden für Kultursponsoring

Leitfaden Kultursponsoring

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer hat am 20.12.2022 den angekündigten Leitfaden des BMKÖS für den Umgang von Kultureinrichtungen mit Sponsoring und anderen Drittmitteln präsentiert. Erstmals werden damit generelle und einheitliche Grundlinien zum Thema im Kulturbereich festgeschrieben. Der Prozess zur Erarbeitung von transparenten und einheitlichen Standards wurde durch Staatssekretärin Mayer im Mai 2022 angestoßen. Auf eine Recherchephase folgte eine Redaktions- und Konsultationsphase unter anderem durch Beteiligung von Vertreter:innen der Albertina, Bregenzer Festspiele, Bundestheater-Holding, Salzburger Festspiele, Tiroler Festspiele und des Wiener Konzerthauses.

Der Leitfaden definiert einheitliche Standards und Prozesse, die den Kultureinrichtungen als Rahmen und Entscheidungshilfe im Umgang mit Drittmitteln und sonstigen privaten Zuwendungen dienen. Er soll dazu beitragen, dass Kultureinrichtungen in Zukunft noch besser die richtigen Kooperationspartner und -partnerinnen finden, indem Sponsorings sorgfältig – auch hinsichtlich möglicher kritischer Verstrickungen – geprüft werden.  

So werden der Beurteilung einer möglichen Kooperation Unabhängigkeits-, Ausschluss- und Prüfkriterien zugrunde gelegt. Demnach können keine Kooperationen eingegangen werden, die die künstlerische und inhaltliche Unabhängigkeit der Kultureinrichtungen gefährden oder die aufgrund von bestehenden Sanktionen und Geldwäscheregelungen nicht zulässig sind. Bei anderen Kriterien wiederum – sogenannten Prüfkriterien – sollen die Kultureinrichtungen durch sorgfältige Prüfung der Parameter ein Gesamtbild vermittelt bekommen, das als Entscheidungsgrundlage dient.

Weiters sind standardisierte Prozesse vorzusehen, wie eine Prüfung des möglichen Kooperationspartners, die Festlegung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation sowie Transparenz in der Außenkommunikation zu eingegangenen Partnerschaften.

Staatssekretärin Andrea Mayer: "Die öffentliche Finanzierung von Kunst und Kultur steht in Österreich außer Frage. Aber gleichzeitig sind private Drittmittel ein weiteres wichtiges Standbein. Vor dem Hintergrund der hohen gesellschaftlichen Verantwortung, die Kultureinrichtungen tragen, ist ein professioneller Umgang mit dem Thema, der sich an gewissen Mindeststandards orientiert, unerlässlich. Der vorliegende Leitfaden soll Kultureinrichtungen bei der Wahl der richtigen Partnerinnen und Partner unterstützen. Für die Bundeskultureinrichtungen ist der Leitfaden verpflichtend anzuwenden. Für alle weiteren österreichischen Kultureinrichtungen möchte ich nachdrücklich eine Empfehlung für die Anwendung dieser Richtschnur aussprechen.

Mein Dank gilt allen eingebundenen Beteiligten für ihren Beitrag und ihre Expertise zur Erarbeitung dieser Kultursponsoring-Standards. Privates Engagement für Kunst- und Kulturförderung eröffnet den Institutionen spezielle Projekte, Programmschienen oder Kunstankäufe, die durch das Budget aus öffentlicher Hand nicht vorgesehen oder realisierbar wären. Die Bedeutung, aber gleichzeitig auch die Ansprüche an eine professionelle Akquise und stetige Prüfung von Drittmitteln wächst stetig.

Der vorliegende Leitfaden soll Kultureinrichtungen bei der Wahl der richtigen Partnerinnen und Partner unterstützen. Für die Bundeskultureinrichtungen ist der Leitfaden verpflichtend anzuwenden. Für alle weiteren österreichischen Kultureinrichtungen möchte ich nachdrücklich eine Empfehlung für die Anwendung dieser Richtschnur aussprechen. Mein Dank gilt allen eingebundenen Beteiligten für ihren Beitrag und ihre Expertise zur Erarbeitung dieser Kultursponsoring-Standards."
 

Christian Kircher, Geschäftsführer der Bundestheater-Holding, unterstreicht, dass der Leitfaden ein wichtiges Signal für den zukünftigen Umgang mit Sponsor- und Drittmitteln im Kulturbereich setzt. Auch Kristina Hammer, Präsidentin der Salzburger Festspiele, sieht im Leitfaden eine wichtige Entscheidungshilfe im Umgang mit Drittmitteln, welche einen essentiellen Bestandteil des Festspielbudgets darstellen. Klaus Albrecht Schröder, Generaldirektor der Albertina, beschreibt die definierten Standards und Prozesse als praktikables Regelwert von wünschenswerter Klarheit.

(20.12.2022)