FAQ: Auswirkungen des Coronavirus auf Kunst und Kultur
Im Maßnahmen-Mix der Bundesregierung zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus sind eine Reihe von Unterstützungen für den Kulturbereich enthalten. Wir haben die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten für Sie knapp zusammengefasst. Die Aktualisierung der Informationen auf dieser Webseite erfolgt erst nach Erlass der jeweils aktuellen Verordnung.
Erlässe und Verordnungen
Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums finden Sie alle derzeit geltenden Erlässe und Verordnungen zum Coronavirus und aktuelle Maßnahmen.
Informations-Service zu COVID-19
Bei allgemeinen Fragen zu COVID-19 und Kultur kontaktieren Sie uns per E-Mail iv11@bmkoes.gv.at oder unter der Nummer +43 1 71606 851 123 (Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr).
Für spezifische Fragen zu einzelnen Projekten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachabteilung in der Sektion Kunst und Kultur: Liste Fachabteilungen der Sektion Kunst und Kultur
Wenn Sie nicht sicher sind, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, verwenden Sie bitte die Serviceadresse: kunstkultur@bmkoes.gv.at
Speziell für Unternehmen wurde eine Informationsseite und eine Informationsstelle im Finanzministerium eingerichtet.
Hotline 050-233 770
Mo bis Do von 7:30 bis 15:30 Uhr und Fr von 7:30 bis 12:00 Uhr
Aktuelle Covid-Schutzmaßnahmen für den Kulturbereich
- 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand: 02.08.2022)
- 2. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Es gibt keine spezifischen Regeln mehr für Kultureinrichtungen.
Für Kunst- und Kulturbetriebe gelten seit 16. April folgende Regelungen:
- Keine Maskenpflicht: Es gibt nur mehr eine Empfehlung die Maske in Indoor-Bereichen zu tragen. Es gelten seit 1. August die bundesweiten Verkehrsbeschränkungen.
- Präventionskonzept: Ein:e COVID-19-Beauftragte:r und ein COVID-19-Präventionskonzept sind nur mehr für Zusammenkünfte von mehr als 500 Personen vorgesehen.
Aktuelle Informationsseiten - Übersicht:
- Bundesweit geltende Maßnahmen und rechtliche Grundlagen
finden Sie auf der Website des Sozialministeriums und unter corona-ampel.gv.at - Zusätzlich regional geltende Maßnahmen
finden Sie auf corona-ampel.gv.at
Welche indirekten Unterstützungsmaßnahmen gibt es für Kultureinrichtungen und Künstler:innen?
Die Gutscheinlösung wird bis Ende 2021 verlängert. Vorgesehen ist weiterhin, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird. Für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Ein etwaiger Betrag, der den addierten Gesamtwert von 250 Euro übersteigt, wird wiederum in einen Gutschein umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2023. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung.
Die entsprechende Rechtsgrundlage bildet das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz
Was gilt für Veranstaltungen & Projekte?
Bitte nehmen Sie bei Verschiebungen oder Absagen umgehend Kontakt mit der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) auf und achten Sie auf eine genaue Dokumentation aller Änderungen. Die EACEA wird jeden Fall individuell prüfen. Es wird angeraten, wirtschaftlich und sparsam vorzugehen und Stornobedingungen bei Absagen zu befolgen.
Bei EU-Kofinanzierungen durch das BMKOES informieren Sie bitte auch die zuständige Fachabteilung:
international-kultur@bmkoes.gv.at
Weitere Informationen:
Was ist bei der Abrechnung von Förderungen zu beachten?
Bitte informieren Sie rechtzeitig die entsprechende Fachabteilung und suchen Sie bei der Förderkontrolle per Mail um Fristverlängerung an.
Es genügt ein formloses E-Mail an foerderkontrolle32@bmkoes.gv.at mit einer kurzen Begründung und der Angabe eines realistischen Durchführungszeitpunkts.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig sind.
- Führen Sie die Geschäftszahl an.
- Wenn möglich, ersuchen wir Sie, die Unterlagen elektronisch zu übermitteln.
Bitte beachten Sie dabei die Höchstgrenze von 20 MB.
In Papierform eingelangte Nachweisunterlagen werden gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.
Wir bemühen uns um rasche Bearbeitung aller Anliegen.
Links zu weiteren Anlaufstellen
Österreichischen Verband der Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler
ICOM - Österreichisches Nationalkomitee des International Council of Museums