Neue Dienstrechtsnovelle: Höheres Einstiegsgehalt soll öffentlichen Dienst attraktiver machen
Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrdienstleistungen, Ökologisierung der Mobilität im Bund und Reform der Bestellung des OGH-Präsidiums

Mit der neuen Dienstrechtsnovelle, die am 27. Oktober in Begutachtung ging, wird ein umfangreiches Attraktivierungspaket für den öffentlichen Dienst umgesetzt. Damit sollen vor allem junge Menschen ermuntert werden, einen Job im öffentlichen Dienst anzustreben. Verwaltungspraktikant:innen mit Uni- oder FH-Abschluss kommen damit zu einem deutlich höheren Einstiegsgehalt.
Als wichtige Gehaltsmaßnahme wird nun auch die Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrdienstleistungen realisiert. Das soll vor allem der große Gruppe der teilzeitbeschäftigten Frauen zugutekommen. Weiters sind Ökologisierungsschritte der Mobilität im Bund und die Reform der Bestellung des OGH-Präsidiums Teil der Novelle.
Vizekanzler Werner Kogler:
"Gerade in Krisenzeiten sehen wir, wie wichtig eine gute, serviceorientierte Verwaltung für das Funktionieren unseres Staates ist: Lehrerinnen und Lehrer, Exekutiv- und Verwaltungsdienst, Verwaltungsmitarbeiter oder auch die - sie alle stellen das tagtäglich unter Beweis.
Der öffentliche Dienst ist ein attraktiver Arbeitgeber, und das soll auch in Zukunft so sein. Das wollen wir weiter verstärken, in dem wir 58 Millionen pro Jahr ressortübergreifend investieren und damit vor allem jüngeren Menschen höhere Einstiegsgehälter bieten wollen. Von der Erhöhung der Bezüge profitieren um die 21.000 Bedienstete sofort."
Maßnahmen für attraktiven Einstieg in den öffentlichen Dienst:
- Signifikante Erhöhung der Einstiegsbezüge für Vertragsbedienstete im Verwaltungsdienst. Eine maßgebliche Job-Attraktivierung des öffentlichen Dienstes für vor allem junge Menschen.
- Erhöhung der Grundgehälter beim Einstieg in den Exekutivdienst. Eine maßgebliche Job-Attraktivierung für Polizeischüler:innen und Aspirant:innen in der Justizwache.
- Bezüge für Richteramtsanwärter:innen werden an die ebenfalls erhöhten, vergleichbaren Akademiker:innen-Gehälter in der Verwaltung angeglichen und deutlich erhöht.
- "Handwerker:innen-Bonus" soll künftig dazu führen, dass in handwerklichen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst wieder mehr Personen eingestellt werden können.
Ökologisierungsschritte der Mobilität im Bund
- Klimafreundliche Mobilität auf Dienstreisen und am Arbeitsweg, als Beitrag zu nachhaltigem Mobilitätsverhalten und einer klimaneutralen Verwaltung. Etwa durch Zurverfügungstellung von Diensträdern und Erörterung von möglichen Ökologisierungspotenzialen in Mitarbeiter:innen-Gesprächen
Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrdienstleistungen
- Um eine Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigen herzustellen, beinhaltet die Dienstrechtsnovelle eine Erhöhung der Zuschläge für diese Personengruppe. Das betrifft die Höhe der Zuschläge für Werktags-, Nacht- und Sonn- und Feiertagsüberstunden und Freizeitausgleich. Die Gleichstellung folgt einer Judikatur des Verfassungsgerichtshofs.
Reform der Bestellung OGH-Präsidium
- Um einen weiteren Beitrag zur Objektivierung und Transparenz bei der Bestellung von Höchstrichtern zu gewährleisten, wird im Zuge der Dienstrechtsnovelle die Bestellung des OGH-Präsidiums reformiert: Künftig soll ein Personalsenat einen Dreiervorschlag stellen, bisher hatte die Justizministerin das alleinige Vorschlagsrecht.
Vizekanzler Werner Kogler:
"Mit der Dienstrechtsnovelle drehen wir an essenziellen Stellschrauben und reformieren Schritt für Schritt. Wir gestalten den Einstieg in den Bundesdienst noch ansprechender für junge Menschen und tragen damit dem demographischen Wandel Rechnung. Wir setzen Anreize für klimafreundliche Mobilität im öffentlichen Dienst, in dem wir etwa Diensträder bereitstellen. Wir stellen Teilzeitbeschäftigte mit Vollzeitbeschäftigten gleich – dies kommt zum Großteil Frauen im Bundesdienst zugute, die vermehrt Teilzeit arbeiten. Und wir reformieren die Bestellung des Präsidenten bzw. der Präsidentin wie auch der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs und stärken damit die Unabhängigkeit der Rechtssprechung."
Zum Thema:
- 2. Dienstrechts-Novelle 2022 (Kundmachung: 29.12.2022)
Kurzüberblick und Vollversion
(27.10.2022)