Ausschreibung Staatsstipendien Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst 2024
Frist: 30. September 2023
Inhaltsverzeichnis
Zweck / Intention
Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.
Zielgruppe
Eingeladen sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (laut Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Stipendienanzahl
insgesamt 32 Stipendien in folgenden Bereichen
- Bildende Kunst: 20 Stipendien
- Fotografie: 7 Stipendien
- Medienkunst: 5 Stipendien
Stipendiendauer
Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2024
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 18.000,00
Alleinerziehende
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbunsfrist
30. September 2023
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.
Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:
Bitte senden Sie das Bewerbungsformular Staatstipendium samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/A/6: bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Eine Einreichung in physischer Form – postalisch oder persönlich in ausgedruckter Form – ist nicht mehr möglich.
In der Betreffzeile ist anzuführen:
Nachname + Vorname + Sparte + Jahr
(Sparten: Bildende Kunst Staatsstipendium oder Fotografie Staatstipendium oder Medienkunst Staatstipendium
⇒ z.B.: Picasso Paula Bildende Kunst Staatsstipendium 2024)
Bewerbungsunterlagen
Die Einreichung muss folgende Unterlagen enthalten:
Gliedern Sie diese Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 6 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
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"Bewerbungsformular Staatstipendien" (PDF, 137 KB) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (Unterschrift oder Handy-Signatur), amtlicher Name, ev. Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB)
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Arbeitsvorhaben: Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
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Dokumentation: eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
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Lebenslauf: mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft
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Angaben zur Ausbildung: Universität, Klasse, Professorinnen / Professoren und bisherige künstlerische und berufliche Tätigkeit
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Meldezettel: Auszug aus dem Melderegister
Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn
- alle angeführten Unterlagen in einem E-Mail (max. 10 MB)
- bis zum 30. September 2023
- bei folgender E-Mail-Adresse eingelangt sind: bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Vergabe
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis per E-mail informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Kontakt bei Fragen
E-Mail an bildende@bmkoes.gv.at