Verlagsförderung 2021
Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter dem Titel „Verlagsförderung 2021“ Subventionen an österreichische Verlage.
Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autorinnen und Autoren und Übersetzerinnen und Übersetzer sowie mit österreichischen Themen haben bei der Förderung Vorrang.
Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben.
Frühjahrsprogramm 2021
Für die Förderung des Frühjahrsprogramms 2021 sind bis 15. Jänner 2021 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in siebenfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Programm" versehen:
- Verlagsvorschau zum Frühjahrsprogramm 2021
- Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb (Formblatt A) (PDF, 123 KB)
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Kalkulation" versehen:
- Verlagsvorschau zum Frühjahrsprogramm 2021
- Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb (Formblatt A) (PDF, 123 KB)
- Unternehmensdaten (Formblatt B) (PDF, 142 KB)
- Kalkulation für die Titel des Frühjahrsprogramms (nur in den ausgeschriebenen Sparten; Formblatt C (Excel, 33 KB))
- Verkaufte Novitäten (Formblatt D) (Excel, 39 KB)
- Jahresabschluss 2019 entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes
- Österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung)
Zusätzlich ist das Formular "Förderungsantrag“ (PDF, 283 KB) auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2021
Für die Förderung des Herbstprogramms und der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2021 sind bis 21. Mai 2021 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in siebenfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Programm" versehen:
- Verlagsvorschau zum Herbstprogramm 2021
- Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb(Formblatt A) (PDF, 123 KB)
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Kalkulation" versehen:
- Verlagsvorschau zum Herbstprogramm 2021
- Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb (Formblatt A) (PDF, 123 KB)
- Unternehmensdaten (Formblatt B) (PDF, 142 KB)
- Kalkulation für die Titel des Herbstprogramms (nur in den ausgeschriebenen Sparten; Formblatt C (Excel, 33 KB))
- Verkaufte Novitäten (Formblatt D) (Excel, 39 KB)
- Jahresabschluss 2019 entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes, falls er der Abteilung IV/A/5 noch nicht übermittelt wurde
- Österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung)
Zusätzlich ist das Formular "Förderungsantrag" (PDF, 283 KB) auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Alle für die Einreichung notwendigen Formblätter finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Die angegebenen Unterlagen sind fristgerecht der Abteilung IV/A/5 des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu übermitteln. Es gilt der Poststempel. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.