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Startstipendium 2023 Musik und darstellende Kunst

Frist: 31. März 2023

Unter dem Titel Startstipendien 2023 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport insgesamt 35 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in den Bereichen Musik und darstellende Kunst aus.

Zweck/Intention

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger, professionell tätiger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. 

Zielgruppe

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel) und die nach dem 31.12.1987 geboren worden sind.
  • Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen.
  • Es müssen bereits zumindest zwei öffentlichkeitswirksame Projekte (Produktionen/Konzerte) unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
  • Ausgeschlossen sind weiters Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben.  Kunstschaffende die für 2023 bereits ein Staats- oder Auslandsstipendium zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
  • Nicht gefördert werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, pädagogische Projekte, Projekte mit Laiennen und Laien und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen. 
  • Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.

Stipendienanzahl

insgesamt 35 Stipendien im Bereich Musik und darstellende Kunst

Stipendiendauer

Laufzeit jeweils 6 Monate. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2023 begonnen werden.

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 9.000,00

Alleinerziehende

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einreichfrist

endet am 31. März 2023. Einreichungen sind ab sofort möglich. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail einzureichen.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

  • vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular Start-Stipendien (PDF, 96 KB)

    Unterzeichnen Sie das Antragsformular mit Handysignatur/ Bürgerkarte handy-signatur.at, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird. 

    Sollten Sie über keine Handysignatur verfügen, können Sie den gesamten Antrag zusätzlich auch per Post übermitteln. Es gilt das Datum des Poststempels, spätestens 31.3.2023.

Adresse:
BMKÖS
Abt. IV/A/2
Concordiaplatz 2
1010 Wien 

  • gegebenfalls die Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinerzieher:innenbonus und der Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe (PDF, 99 KB)
  •  Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums (maximal 2 Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität) und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
  • Abschlusszeugnis
  • Aktueller Meldezettel
  • Dokumentation der bisherigen Arbeiten: z.B. Partituren (max. zwei), Ton- und Videobeispiele, LINKS zu im Internet veröffentlichtem Material unter besonderer Berücksichtigung der bereits veröffentlichten Projekte. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
  • Angaben zum künstlerischen Berufsziel

Bewerbungsunterlagen per E-Mail

In der Betreffzeile ist anzuführen:

  • Nachname, Vorname, Startstipendium + Sparte (für die Sie sich bewerben),

E-Mail-Anhänge: 

Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate

Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt: 

  • Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
  • Projekt (Arbeitsvorhaben und Berufsziel)
  • Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel) 
  • Dokumentation (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten) 

Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail an die entsprechende Adresse einzureichen:

Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retourniert.

Vergabe

Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag von unabhängigen Jurys im Rahmen von Auswahlsitzungen voraussichtlich im Mai 2023. Den Jurys werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Startstipendien-Einreichungen keine Begründung der Juryvorschläge erfolgt.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/2 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.09.2024) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. 

Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte an:
Dr.in Andrea Ruis
Tel.: +43 1 716 06 - 851026
E-Mail: andrea.ruis@bmkoes.gv.at