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FAQ Startstipendien für Filmkunst 2023

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische
  • Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen).
  • Bewerber:innen müssen nach dem 31.12.1987 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
  • Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
  • Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
  • Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retourniert.

Welche Unterlagen benötige ich?

  1. Antragsformular: Bewerbungsformular "Startstipendien"
    Das Formular ist auf der Homepage des BMKÖS zu finden, ggf. ergänzt durch die „Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinerzieher:innenbonus“. Bitte digital signiert oder unterschrieben als Scan!
  2. Beschreibung des geplanten Filmvorhabens: Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll (max. 2 Seiten). Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureats- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches. 
  3. Dokumentation der filmischen Arbeit: Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, Ausstellungen, etc., im Rahmen derer ein eigener Film präsentiert wurde.
  4. Tabellarischer Lebenslauf: Anzugeben sind Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit.
  5. Kopie/Scan der Abschlusszeugnisse
  6. Kopie/Scan eines aktuellen Meldezettels
    Alle Unterlagen sind per E-Mail (einzeln als PDF-Dateien, in deutscher oder englischer Sprache und nach obenstehender Auflistung nummeriert, mit folgender Bezeichnung: „Startstipendien Filmkunst 2023“) an film@bmkoes.gv.at zu übermitteln.
    Die Größe des E-Mails samt Unterlagen darf 10 MB nicht überschreiten.

Die Frist endet am Montag, 3. April 2023 um 24:00 Uhr

Die aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung (PDF, 654 KB) sind integrierender Bestandteil jedes Antrages.

Ich habe im vergangenen Jahr bereits ein Startstipendium erhalten. Darf ich trotzdem einreichen?

Wer in der Vergangenheit bereits ein Startstipendium erhalten hat, kann kein neues Vorhaben einreichen.

Wer in der Vergangenheit bereits ein Startstipendium erhalten hat, kann kein neues Vorhaben einreichen.

Die Projektentwicklung und das Vorhaben des Startstipendiums dürfen sich nicht auf dasselbe Vorhaben beziehen und müssen in der Umsetzung, sollte eine zeitliche Überschneidung vorliegen, miteinander vereinbar sein. D.h. es sollte ggf. dargelegt und argumentiert werden, dass bzw. warum beide Vorhaben trotz etwaiger zeitlicher Überlappung wie geplant und ohne Einschränkungen umgesetzt werden können.

Die bis zu sechs zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind
mit je EUR 9.000 dotiert. Mit dem Startstipendium für Filmkunst ist die verpflichtende
Teilnahme an begleitenden Workshops und Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2023 verbunden. In diesem Zeitraum erfolgt auch die Umsetzung des Vorhabens.

Das Stipendium ist im Jahr 2023, nach erfolgter Zusage, anzutreten. Die Umsetzung erfolgt im 2. Halbjahr 2023. Der Auftakt des Begleitprogramms findet gewöhnlich im Frühsommer statt.

Mit dem Stipendium werden die Arbeitsleistung der ausgewählten Künstler:innen sowie deren Material- und Lebenserhaltungskosten pauschal abgegolten. Das Stipendium ist damit nicht als Zuschuss zu Filmherstellungskosten zu verstehen.

Alleinerzieher:innen, denen ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten monatlich einen um den Betrag von EUR 200 erhöhten Stipendienbetrag.

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn der/die Antragsteller: in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft,
eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular für den Alleinerzieher:innenbonus (PDF, 99 KB).
 

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt voraussichtlich Mitte/Ende Mai 2023 auf Vorschlag einer Fachjury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung erfolgt nach den Bestimmungen in Punkt 8 der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (PDF, 365 KB).

Bei geförderten Projekten muss in geeigneter Form und in branchenüblicher Weise durch die Verwendung des Logos des BMKÖS hingewiesen werden: Logo-Dateien

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Künstler:innen, der Förderkontrolle folgendes vorzulegen:

  • Spielfilm: Strukturiertes Treatment / 1. Drehbuchfassung mit einer herausgearbeiteten Dialogszene
  • Dokumentarfilm: Strukturiertes Konzept inklusive Darstellung der filmischen Umsetzung

Mag.a Antonia Rahofer
Tel: +43 1 71 606-851032
E-Mail: antonia.rahofer@bmkoes.gv.at