Ausschreibung der Startstipendien für Filmkunst 2023
Frist: 3. April 2023
Inhaltsverzeichnis
Stipendien
Unter dem Titel Startstipendien Filmkunst 2023 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst aus.
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung von Künstler:innen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn dar und unterstützen dabei, die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Regisseur:innen bzw. Drehbuchautor:innen voranzutreiben und ihnen den Einstieg in Filmbranche und Kunstbetrieb zu erleichtern.
Die bis zu sechs zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 9.000,00 dotiert. Mit dem Startstipendium für Filmkunst ist die verpflichtende Teilnahme an begleitenden Workshops und Veranstaltungen verbunden. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2023 begonnen werden.
Alleinerzieher:innen, denen ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten monatlich einen um den Betrag von EUR 200 erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleiner:innenbonus-Formular (PDF, 99 KB)).
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn der/die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.
Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen).
- Bewerber:innen müssen nach dem 31.12.1987 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs - und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
- Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Staats -, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
- Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
- Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retourniert.
Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen ausschließlich per E-Mail einzureichen:
- Bewerbungsformular Startstipendien. Bewerbungsformular "Startstipendien (PDF, 96 KB)", gegebenfalls ergänzt durch den Antrag zur Berücksichtigung des AlleinerzieherInnenbonus (PDF, 99 KB). Bitte digital signiert oder unterschrieben als Kopie!
- Beschreibung des geplanten Filmvorhabens. Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll (max. 2 Seiten). Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureats- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches.
- Dokumentation der filmischen Arbeit. Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, Ausstellungen, etc., im Rahmen derer ein eigener Film präsentiert wurde.
- Tabellarischer Lebenslauf. Anzugeben sind Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit.
- Abschlusszeugnisse. Kopie
- Aktueller Meldezettel. Kopie
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind bis zum 3. April 2023 um 24.00 Uhr unter dem Betreff "Startstipendien Filmkunst 2023" an film@bmkoes.gv.at zu richten.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Fachjury im Rahmen einer Auswahlsitzung voraussichtlich im Mai ermittelt. Alle Bewerber:innen werden danach umgehend schriftlich verständigt. Nicht fristgerecht übermittelte und unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Startstipendien-Einreichungen keine Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt.
Kontakt
Mag.a Antonia Rahofer
Tel: +43 1 71 606-851032
E-Mail: antonia.rahofer@bmkoes.gv.at