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Sonderförderung für Vertriebs- und Werbemaßnahmen bei Verlagen

Frist: 7. April 2023

Allgemeine Information zur Sonderförderung

Die Sonderförderung Werbe- und Vertriebsmaßnahmen für Verlage 2023 soll österreichische Verlage in Kunst und Kultur sowie Autorinnen und Autoren durch die Förderung von Marketing- und vertriebsfördernden Projekten einmalig in der Gesamthöhe von maximal 500.000 Euro unterstützen. Sie dient der Sicherstellung der verlegerischen und qualitativ hochstehenden Programmvielfalt in Österreich, insbesondere durch Unterstützung im Bereich des Vertriebs und der Auslieferung.

Die wirtschaftliche Situation der österreichischen Buchverlage hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Neben einem kontinuierlichen strukturellen Wandel auf der Nachfrageseite hat die Branche immer noch mit den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und einem Anstieg der Produktionskosten im Zuge des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Sanktionen gegen Russland zu kämpfen. Zusätzlich sind einige Buchverlage von den Auswirkungen des aktuellen systemrelevanten Ausfalls im Zwischenbuchhandel und von Problemen bei der Verlagsauslieferung ihrer Buchbestände existenziell betroffen. Überdies wirkt sich auch die Nichtverlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes aus. Verlage, die daher akute Probleme bei der Verlagsauslieferung ihrer Buchbestände haben, sollen durch eine projektbezogene Förderung bei Vertriebs- und Marketingmaßnahmen unterstützt werden. 

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Vertriebs- und Marketingmaßnahmen bzw. Projekte

  • die dem Vertrieb der Bücher des Verlags dienen und
  • die den Büchern und Autorinnen und Autoren des Verlags eine breitere Öffentlichkeit verschaffen.

Dies können beispielsweise Lesungen und Buchpräsentationen, eine Teilnahme an Buchmessen oder anderen literarischen Veranstaltungen, Digitalisierungsmaßnahmen, Auf- und Ausbau neuer bzw. bestehender Vertriebs- und Auslieferungsstrukturen sein. 

Zielgruppe

Belletristik- und Sachbuchverlage

Förderungsart

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderungsvolumen

bis zu EUR 500.000

Maximale Förderungshöhe:

maximal EUR 150.000 bzw. maximal in Höhe von 10 % des Netto-Inlandsumsatzes über den Buchhandel im Jahr 2022 (es gilt der jeweils niedrigere Betrag)

Förderungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Verlage mit Verlagsprogramm im Bereich Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie mit Sachbüchern der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Förderungsvorrang haben Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern und österreichischen Themen,
  • die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben oder eine operative Tätigkeit in Österreich aufweisen,
  • die in ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit von erheblichen durch Einnahmenausfällen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation betroffen sind,
  • erhebliche Unsicherheiten bei der Verlagsauslieferung ihrer Buchbestände in Österreich haben (möglicher Wegfall des Vertriebspartners und dgl.)
  • denen in den Jahren 2021, 2022 oder 2023 bereits eine Förderung des Bundes auf Grundlage des Kunstförderungsgesetzes 1988 (insbesondere im Rahmen der Verlagsförderung) zugesprochen wurde.
  • Eine Förderung im Rahmen der Sonderförderung Werbe- und Vertriebsmaßnahmen für Verlage 2023 steht einer Förderung im Rahmen der regulären Verlagsförderung 2023 nicht entgegen und fließt in eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung ein.

Nicht gefördert werden Einrichtungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Förderbare Kosten

  • Kosten des Vertriebs von Büchern,
  • Kosten für Werbung und Marketing,
  • Kosten für Lesungen und Buchpräsentationen,
  • Autorinnen- und Autorenhonorare und
  • Kosten für zusätzliches Personal, das zur Verbesserung der Marktpräsenz des Verlags, seiner Bücher und seiner Autorinnen und Autoren beschäftigt wird

Einreichung

  • Vollständige und fristgerechte Einreichung mittels schriftlichem Antragsformular
  • Angabe der Bucherlöse im Inland und Ausland für die Jahre 2020, 2021 und 2022
  • Angabe der Bucherlöse über den Buchhandel im Inland für die Jahre 2020, 2021, 2022
  • Angabe der Autorinnen- und Autorenhonorare in den Jahren 2020, 2021, 2022 
  • Bitte geben Sie jeweils die Nettobeträge an
  • Beschreibung der Maßnahmen, die im Bereich Vertrieb vorgesehen sind, inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
  • Beschreibung der Maßnahmen, die im Bereich Werbung und Marketing vorgesehen sind, inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
  • Beschreibung der Maßnahmen, die im Bereich Lesungen und Buchpräsentationen vorgesehen sind, inkl. Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. die Einnahmen-/ Ausgaben-Rechnungen des letzten vollständigen Geschäftsjahres,
  • eine Aufstellung der Förderungen, gegliedert nach Höhe und Zweck, um welche die Förderungswerberin/der Förderungswerber für die zu fördernder Kosten oder Projekte bei einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften angesucht hat oder ansuchen will

Bitte beachten Sie, dass bereits geförderte Kosten nicht berücksichtigt werden können.

Frist

Einreichungen sind bis 7. April 2023 möglich.

Vergabe

Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Basis der inhaltlichen und formalen Beurteilungskriterien. Bei der Förderentscheidung wird insbesondere auf folgende Kriterien Bedacht genommen:

  • Eignung des eingereichten Projekts zur Zielerreichung,
  • Betroffenheit des Verlags durch die aktuelle wirtschaftliche Situation,
  • bereits zugesagte Unterstützungen für den Verlag im Zusammenhang mit anderen Unterstützungsmöglichkeiten,
  • regionale und überregionale kulturpolitische Bedeutung des Verlags,
  • künstlerische und kulturelle Qualität des Verlagsprogrammes und
  • Bedeutung des Verlags für die österreichische Kulturlandschaft insgesamt

Übersteigt die Summe der förderbaren Kosten die zur Verfügung stehenden Mittel, kann der Fördergeber eine anteilsmäßige Kürzung der Förderungszusagen oder eine Reihung der Vorhaben nach Förderwürdigkeit vornehmen. 

Es kommen die Vertragsbedingungen auf Basis des Kunstförderungsgesetzes in der geltenden Fassung und die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport sowie die Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) zur Anwendung

 Kontakt

Alle angegebenen Unterlagen sind fristgerecht an die Abteilung IV/A/5 zu übermitteln. Es gilt der Poststempel. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Rückfragen
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/5
Concordiaplatz 2
1010 Wien