Artist-in-Residence-Stipendien FREE AWAY für Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst im Jahr 2024
Frist: 30. September 2022
Inhaltsverzeichnis
Zweck/Intention
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.
Zielgruppe
Dieses Stipendium richtet sich an Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst.
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
Kunstschaffende, die im Rahmen dieser Ausschreibung für das Jahr 2024 ein Auslandsatelier zugesprochen bekommen, können sich nicht mehr für ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes im Jahr 2024 bewerben.
Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.
Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden.
Die Reisekosten werden pauschaliert vom BMKÖS übernommen. Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig.
FREE AWAY-Stipendium
Das Stipendium wird für einen frei zu wählenden und selbständig zu organisierenden Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Artist-in-Residence-Programmes vergeben. Die Bewerbung muss einen Vorschlag für einen Aufenthalt im Rahmen eines Artist-in-Residence-Programmes im Ausland sowie ein konkretes Arbeitsvorhaben enthalten.
Dieses Stipendium richtet sich an Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. Zwei Stipendien werden ausdrücklich Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.
Dauer: 3 Monate; Der Aufenthaltszeitraum und der Aufenthaltsort sind frei wählbar. Der Aufenthalt muss im Jahr 2024 begonnen werden. Der Aufenthalt ist bevorzugt im Rahmen eines Residence-Programmes möglich.
Stipendienhöhe:
- Stipendium: EUR 2.500,00/Monat
- Reisekostenpauschale: EUR 500,00
Artist-in-Residence-Anbieter finden Sie beispielsweise unter:
Nähere Informationen:
- http://www.away.co.at/
A WAY – a project around residencies
Alleinerziehende
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbungsfrist
bis zum 30. September 2022, 24:00 Uhr per E-Mail
Bewerbungsunterlagen
Eine Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail und in deutscher Sprache möglich. Die Bewerbung hat zu enthalten:
- vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Auslandsatelier (PDF, 117 KB)
- Arbeitsvorhaben (das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt mit einer Kurzfassung von maximal 1800 Zeichen),
- Bewerbungen für Paris und Herzliya/Tel Aviv müssen die Kurzfassung sowie den Lebenslauf zusätzlich in englischer Sprache enthalten,
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit, inkl. einer Auflistung aller bisherigen Artist in Residence-Aufenthalte,
- Abschlusszeugnisse sowie Meldezettel,
- Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
⇒ In der Betreffzeile ist anzuführen: Nachname, Vorname, "Auslandsatelier" + Ort (für den Sie sich bewerben),
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Standorte werden der Jury nicht vorgelegt.
⇒ E-Mail-Anhänge:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- "Bewerbung" (beinhaltet Bewerbungsformular)
- "Projekt" (Arbeitsvorhaben und dessen Kurzfassung von max. 1800 Zeichen)
- "Person" (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
- "Portfolio" (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)
Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: auslandsateliers@bmkoes.gv.at
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Unterzeichnen Sie das Förderantragsformular mit Handysignatur/Bürgerkarte, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BMKÖS vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.
Vergabe
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury (im Fall der Standorte Paris und Herzliya/Tel Aviv unter Mitwirkung der jeweiligen Kooperationspartner). Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Ansprechperson:
Dr.in Sigrid Olbrich-Hiebler
sigrid.olbrich-hiebler@bmkoes.gv.at
Die Bewerbungsunterlagen sind zu senden an: auslandsateliers@bmkoes.gv.at