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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Geschäftsführung des Österreichischen Filminstituts Die Stelle wird ab dem 1. Juli 2024 für die Dauer von bis zu fünf Jahren besetzt

Frist: 15. Juni 2023

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt gemäß § 7 Abs. 1 Filmförderungsgesetz (BGBl. Nr. 557/1980 idgF) in Verbindung mit Pkt. 9.3.1. ff. Bundes Public Corporate Governance Kodex (www.bundeskanzleramt.gv.at) die Funktion der Geschäftsführung (Direktion) des Österreichischen Filminstituts aus. Die Stelle wird ab dem 1. Juli 2024 für die Dauer von bis zu fünf Jahren besetzt.

Das Österreichische Filminstitut ist eine bundesweite Filmförderungseinrichtung und fördert den österreichischen Kinofilm und das Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten.

Aufgaben

Der/die Geschäftsführer:in ist für alle Angelegenheiten des Filminstituts zuständig, sofern im Filmförderungsgesetz nichts Besonderes geregelt ist, und vertritt das Filminstitut nach außen. Zu den besonderen Aufgaben zählt die strategische Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen mit dem Ziel, das österreichische Filmwesen in seinen Strukturen und seiner künstlerisch-kreativen Entfaltung nachhaltig zu stärken sowie die nationale und internationale Wahrnehmung des österreichischen Kinofilms zu verbessern.

Gesucht wird eine teamorientierte Persönlichkeit mit österreichischer Staatsbürgerschaft (gleichgestellt: Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz) und einer ausgeprägten Vision für die Weiterentwicklung des Filminstituts und des österreichischen Kinofilmschaffens in Hinblick auf seine Originalität, Diversität, Verbreitung, Professionalisierung, Internationalisierung sowie ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit.

Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen

  • abgeschlossenes Universitätsstudium (vorzugsweise im kunst-, kultur-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Bereich) oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation
  • umfassende Kenntnisse der nationalen und internationalen Filmkultur und -wirtschaft, relevanter Rechtsgrundlagen und struktureller Rahmenbedingungen
  • Erfahrung in der organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer filmrelevanten Institution sowie internationale Berufserfahrung
  • Erfahrung im Bereich der Filmförderung sowie in der Entwicklung strategischer Förderkonzepte und deren Umsetzung
  • Erfahrung in der Anwendung betriebswirtschaftlicher Abläufe
  • ausgewiesene Kompetenz in der Führung und im Umgang mit Mitarbeiter:innen sowie hohe kommunikative und integrative Fähigkeiten und Kompetenz
  • ausgezeichnetes und verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift

Das Österreichische Filminstitut ist gemäß § 1 Filmförderungsgesetz eine Anstalt öffentlichen Rechts, hat seinen Sitz in Wien und unterliegt gemäß Art. 126 b Bundes-Verfassungsgesetz der Kontrolle des Rechnungshofs. Weiterführende Informationen stehen unter www.filminstitut.at zur Verfügung.

Bewerbung

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen sind unter Anschluss eines aussagekräftigen Lebenslaufs, eines inhaltlichen Konzepts und der Gehaltsvorstellungen bis spätestens 15. Juni 2023 online unter Deloitte Leadership Services z.Hd. Fr. Mag.a Evelyn König und Fr. Ilona Meyer, MSc (Deloitte Consulting GmbH) zu richten.

Die Bestellung erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 Filmförderungsgesetz durch die Staatssekretärin für Kunst und Kultur nach Anhörung des Aufsichtsrates des Österreichischen Filminstituts. Auf den Anstellungsvertrag finden das Stellenbesetzungsgesetz sowie die Bundes-Vertragsschablonenverordnung Anwendung.

Die Bewerbungen werden vertraulich behandelt.