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Restitutionsberichte

Bericht an den Nationalrat über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen.

Gemäß § 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4. Dezember 1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen besteht eine jährliche Verpflichtung zur Information des Nationalrates über die erfolgte Übereignung von Kunstgegenständen.

Die im März 1998 eingesetzte Kommission für Provenienzforschung arbeitet laufend an der Katalogisierung der im § 1 des Rückgabegesetzes genannten Kunstgegenstände und übermittelt das Ergebnis ihrer Nachforschungen jeweils dem gemäß § 3 des Rückgabegesetzes eingerichteten Beirat. Dieser gibt Empfehlungen zu Übereignungen an die zuständige Bundesministerin beziehungsweise den Bundesminister ab.

Berichte in Englisch