Verbreitungsförderung für Tonträger und Publikationen
Ziel und Zweck:
Förderung der Verbreitung von Werken deren Urheberinnen und Urheber oder Interpretinnen und Interpreten die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
Dotation/Förderungshöhe:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Förderungsantrag (PDF, 283 KB) mit folgenden Beilagen:
- Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
- künstlerische Lebensläufe der Mitwirkenden
- fertig gestellter Tonträger, fertig gestellte Publikation
- Beschreibung der Verbreitungsmaßnahmen
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Nicht gefördert werden Produktions- und Herstellungskosten, die Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten sowie rein kommerziell geprägte Produkte, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
- kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen der österreichischen Urheberinnen und Urheber oder Interpretinnen und Interpreten in gesamtösterreichischem Kontext
- Qualifikation der Ausführenden
- Qualität der Interpretation und des Repertoires (Repertoirewert)
- stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
- Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
- Wirksamkeit in der Öffentlichkeit und überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, wirtschaftliche Notwendigkeit, erkennbarer Förderungsbedarf
Termin:
15. April, 15. September; Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Sparte:
Musik, darstellende Kunst