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Kompositionsstipendium für Einzelpersonen

Ziel und Zweck:

Förderung der kompositorischen Tätigkeit von Komponistinnen und Komponisten

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung (keine Honorarübernahmen)

Vergabemodus:

Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 336 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Kopie des Meldezettels
  • Nachweis über die abgeschlossene künstlerische Ausbildung
  • aktueller künstlerischer Lebenslauf
  • Werkliste
  • Beschreibung der geplanten Kompositionen
  • Bestätigung des ausführenden Ensembles oder der/des Konzertveranstaltenden
  • Partituren und/oder Tonträger bisheriger Arbeiten (maximal 2), Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich
  • abgeschlossenes Musikstudium oder seit Jahren als Musikschaffender professionell tätig
  • Zusicherung der Aufführung durch qualifizierte Ensembles oder der/des Veranstaltenden
  • Nicht gefördert werden vorrangig kommerzielle und traditionell ausgerichtete Musikformen sowie Kompositionen von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Empfehlungskriterien im Rahmen der Jurybegutachtung:

  • hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen
  • kompositorisches Können, stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • überregionale Wirksamkeit
  • Aufführbarkeit und Rezeptionswert der Werke
  • wirtschaftliche Notwendigkeit, erkennbarer Förderungsbedarf
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

Anträge für Kompositionen im ersten Halbjahr: 15. September des Vorjahres
Anträge für Kompositionen im zweiten Halbjahr: 15. April

Sparte:

Musik