Orchester und Musikensembles
Jahresprogrammförderung für Orchester und Musikensembles
Ziel und Zweck:
Förderung von österreichischen Orchestern und Musikensembles, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können
Dotation/Förderungs¬höhen:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
Vergabemodus:
Musikbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Förderungsantrag (PDF, 336 KB) mit folgenden Beilagen:
- Antragsformular mit den Unterschriften der gemäß Vereinsregisterauszug zeichnungsbefugten Personen sowie Beilagen laut Seite 8 des Förderantragsformulars
- Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
- detaillierte Beschreibung des künstlerischen Jahresprogramms (Werktitel, Komponistinnen/Komponisten)
- Konzertdaten (Veranstaltungsorte, Anzahl der Konzerte)
- Angaben zu den Kunstschaffenden (mittels Biographien mit Angaben zur professionellen Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
- Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/A/2 Kostenkalkulation (Excel, 77 KB)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
- Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann eventuell nachgereicht werden
- Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
- Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (Excel, 42 KB)
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Einzelveranstaltungen beziehungsweise -konzerte, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
Inhaltliche Aspekte
- hervorragende Qualifikation der ausführenden Kunstschaffenden
- Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten)
- Anteil an zeitgenössischem Repertoire
- exemplarischer, innovativer Aufführungswert
- Überzeugungswert des Programmkonzepts
- Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen
- innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
- überregionale und internationale Visibilität
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Wirtschaftliche Aspekte
- Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
- ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang
Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung:
- überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische und internationale Relevanz), Folgenutzung für zukünftige Projekte
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter)
- Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)
Termin:
spätestens 31. Oktober für das Folgejahr
Sparte:
Musik