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Orchester und Musikensembles

Jahresprogrammförderung für Orchester und Musikensembles

Ziel und Zweck:

Förderung von österreichischen Orchestern und Musikensembles, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können

Dotation/Förderungs¬höhen:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

Vergabemodus:

Musikbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 336 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Antragsformular mit den Unterschriften der gemäß Vereinsregisterauszug zeichnungsbefugten Personen sowie Beilagen laut Seite 8 des Förderantragsformulars
  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
  • detaillierte Beschreibung des künstlerischen Jahresprogramms (Werktitel, Komponistinnen/Komponisten)
  • Konzertdaten (Veranstaltungsorte, Anzahl der Konzerte)
  • Angaben zu den Kunstschaffenden (mittels Biographien mit Angaben zur professionellen Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/A/2 Kostenkalkulation (Excel, 77 KB)
  • Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
  • Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann eventuell nachgereicht werden
  • Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
  • Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (Excel, 42 KB)

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Einzelveranstaltungen beziehungsweise -konzerte, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • hervorragende Qualifikation der ausführenden Kunstschaffenden
  • Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten)
  • Anteil an zeitgenössischem Repertoire
  • exemplarischer, innovativer Aufführungswert
  • Überzeugungswert des Programmkonzepts
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung:

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische und internationale Relevanz), Folgenutzung für zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

Termin:

spätestens 31. Oktober für das Folgejahr

Sparte:

Musik