Allgemeine Voraussetzungen und Einreichfristen im Bereich Musik und darstellende Kunst
Nur rechtzeitig und vollständig eingebrachte Anträge (Antragsformular, Beilagen, Kalkulationen) können bearbeitet werden.
Institutionen haben insbesondere auf die statutengemäße Unterfertigung der Antragsformulare zu achten.
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post (mit eigenhändiger Unterschrift) und gleichzeitig digital in einer E-Mail (ausschließlich pdf / Word / Excel) an das allgemeine Abteilungspostfach zu übermitteln.
Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).
Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine (es gilt der Poststempel) – eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
31. März
- Startstipendien Musik und darstellende Kunst
15. April
- Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung
30. April
- Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab der zweiten Jahreshälfte)
- Festspiele/Festivals, die ab der zweiten Jahreshälfte stattfinden
15. September
- Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung
- Staatsstipendien für Komposition
31. Oktober
- Jahresprogrammförderungen
- Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab dem nächsten Kalenderjahr)
- Festspiele/Festivals, die ab dem nächsten Kalenderjahr stattfinden
Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Fortbildungskostenzuschüsse
- Reisekostenzuschüsse
- Tourneekostenzuschüsse